Samstag, 29. Oktober 2016

Griechenland: Der sich selbst überlassene Außenposten der EU gegen Flüchtlinge und für viele Griechen der Blick auf die eigene "200-Euro-Generation" und eine lebenslange Armutsfalle

Wir leben hier nicht auf einer Insel, auch wenn man nicht selten den Eindruck vermittelt bekommt, das sei so. Kaum sind die Flüchtlingszahlen bei uns geschrumpft, ist das Thema aus den Schlagzeilen. Aber nicht nur hinsichtlich der Menschen, die (nicht mehr) zu uns (durch)kommen, sondern wenn man nicht genau nach links und rechts in den Medien schaut, dann könnte man glauben, dass die Flüchtlingskrise insgesamt irgendwie vorbei ist. Das folgt dem gleichen Muster wie die Nicht-mehr-Berichterstattung über die Vorgänge in der Türkei. Nach einer kurzen Aufwallung in den Medien berichtet heute kaum noch einer über den systematischen Umbau des türkischen Staats (und der Gesellschaft) nach der Blaupause von Erdogan. Aber die Flüchtlingskrise und das Sterben derjenigen, die über das Mittelmeer die Festung Europa zu erreichen versuchen, ist keineswegs beendet. Sogar ganz im Gegenteil.

Man muss nur hinschauen: 3.800 Tote im Mittelmeer - allein in diesem Jahr, so ist eine der dazu leider passenden aktuellen Meldungen überschrieben. 2016 sind so viele Flüchtlinge im Mittelmeer gestorben wie nie zuvor, hat das Uno-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) mitgeteilt. Es sind fast schon so viel wie im gesamten Vorjahr, als 3.777 Menschen auf See starben. Selbst das Sterben und seine Wahrscheinlichkeit kann man in nackte Zahlen pressen: »Die gefährlichste Überfahrt sei die zwischen Libyen und Italien: Hier kommt der Organisation zufolge im laufenden Jahr ein Toter auf 47 Ankömmlinge. Bei der wesentlich kürzeren Überfahrt von der Türkei nach Griechenland beträgt das Verhältnis demnach 1:88.« Die steigende Zahl von Toten muss auch vor dem Hintergrund eines starken Rückgangs der nach Europa Geflüchteten gesehen und bewertet werden (dieser Rückgang ist in erster Linie zurückzuführen auf die fast vollständige Schließung des Fluchtwegs über die Türkei, die - noch - funktioniert). Die Gründe, die der UNHCR-Sprecher für die hohe Zahl an Toten nannte, stellen eine Anklage gegen die Abschottungspolitik der Europäischen Union dar, ohne dass die EU beim Namen genannt wurde, worauf der Artikel Massengrab Mittelmeer hinweist: »Die Hälfte der Flüchtlinge kam aufgrund der weitgehenden Schließung des östlichen Mittelmeers über die sehr viel gefährlicheren Seewege von der libyschen oder auch von der ägyptischen Küste. Die Menschenschmuggler verwenden zunehmend Schlauchboote und andere instabile Fahrzeuge, die der Überfahrt nicht gewachsen sind. Viele Boote sind stark überfüllt. Beides ist Ergebnis der EU-Militärmission "Operation Sophia", die darauf abzielt, möglichst viele fluchttaugliche Schiffe zu zerstören.«

Freitag, 28. Oktober 2016

Ran an die mit Steuermitteln gefüllten Futtertröge oder: Wir machen auch Flüchtlinge ... Die Unternehmensberaterrepublik und ein sich verselbständigendes Staatsversagen

McKinsey kommt. Allein das genügt, um bei vielen Menschen ganz bestimmte Assoziationen auszulösen, beispielsweise die von smarten Unternehmensberatern, die durch Werkhallen und Büros ziehen und eine Schneise der Entlassungen hinterlassen. Der deutsche Schriftsteller Rolf Hochhuth hatte sein Theaterstück, dass 2004 uraufgeführt wurde, so betitelt, obgleich die Unternehmensberatung selbst gar nicht in dem Stück auftaucht, in dem es um Massenentlassungen im Zuge von Fusionen geht, die in einer eigentlich florierenden Wirtschaftslage zum Zweck der Gewinnsteigerung durchgeführt werden. Allein der Name reicht. In der "normalen" Wirtschaft erfüllen McKinsey & Co. seit langem ihre Aufgabe, den Auftraggebern die Ideen und die Legitimationsfolien für "Umstrukturierungen" zu liefern, mit für viele Arbeitnehmer oftmals sehr bitteren Folgen. Aber das bleibt nicht begrenzt auf die Welt der Profit-Wirtschaft. Die Meckies dringen seit Jahren - protegiert von höchsten politischen Stellen - auch zunehmend in Kernbereiche der Staatswesens ein. Mit dem gleichen Geschäftsmodell, mit dem sie in der "normalen" Wirtschaft ihre krakenhafte Erfolgsgeschichte haben schreiben können.

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Sind fünf von sechs Krankenhäusern Spielplätze für unterausgelastete Ärzte und Pflegekräfte? Und eine Gefahr für die Patienten? Eine radikale Rechnung im Kontext einer weiteren Ökonomisierung

Da muss man erst einmal schlucken: Auf fünf von sechs Krankenhäusern in Deutschland könne man verzichten, behaupten Wissenschaftler in einer radikalen Rechnung, die in einem Thesenpapier enthalten ist, das von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlicht wurde: »Für eine effektive Versorgung reichten 330 Krankenhäuser aus. Derzeit leistet Deutschland sich 1980 Kliniken«, so der Artikel Kliniksektor aufgebläht, der über das Papier berichtet. Wenn man den Weg einer radikalen Beschneidung der Zahl der Kliniken gehen würde, dann versprechen uns die Autoren auch gleich die Lösung eines seit langem und immer wieder vorgetragenen Problems: »Eine Anpassung der Kapazitäten würde den Personalmangel beheben. Es gebe ausreichend medizinische und pflegerische Fachkräfte. Sie seien aber auf zu viele Häuser verteilt.« Wissenschaftler halten 1300 Kliniken für überflüssig: Aber mit welcher Begründung? Kleine Häuser ohne "moderne" medizinische Ausstattung gehören geschlossen. Und das wird nach außen vor allem begründet, dass die Patienten von dieser radikalen Konzentration der stationären Versorgung profitieren würden im Sinne einer besseren Diagnostik und Behandlung. Aber zugleich fügt sich der Artikel ein in eine Debatte, die schon seit vielen Jahren vor allem unter dem Stichwort "Bettenabbau" geführt wurde und wird.

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer arbeiten in Unternehmen mit einem Tarifvertrag. Nicht-tarifgebundene Betriebe dominieren die Wachstumsfelder der Beschäftigung


Alle vier Jahre macht das Statistische Bundesamt eine umfangreiche Verdienststrukturerhebung, die letzte fand im Jahr 2014 statt. Die berücksichtigt Angaben von über einer Million Beschäftigungsverhältnissen in 60.000 Betrieben. Für das Berichtsjahr 2014 wurden erstmals auch die Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten befragt - ein wichtiger Aspekt für das Thema, das hier angesprochen werden soll. Es geht um die Tarifbindung der Arbeitnehmer in den Betrieben, in denen sie arbeiten. Also ob in ihrem Unternehmen ein Branchen- oder Firmentarifvertrag Anwendung findet oder eben nicht. Die Daten zeigen eine deutliche Schieflage hinsichtlich der Betriebsgröße, denn in den Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten fallen 89 Prozent unter keine tarifvertragliche Regelung. Am anderen Ende des Spektrums ist es genau anders herum, denn in den Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten arbeiten 82 Prozent unter dem Dach eines Tarifvertrags.

Dienstag, 25. Oktober 2016

Kein Zutritt mehr? Geringqualifizierte in Arbeitslosigkeit - und in Beschäftigung


Es ist mittlerweile ein Allgemeinplatz in der Arbeitsmarktdiskussion geworden, dass gering qualifizierte Arbeitnehmer immer weniger Chancen haben, eine Beschäftigung zu bekommen oder wenn sie eine haben, dann zu schlechten Bedingungen und mit einer überdurchschnittlichen Gefahr versehen, von Entlassungen betroffen zu sein. Und die neuen Daten aus dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit scheinen das auch eindrucksvoll und für die Betroffenen schmerzhaft zu belegen: Die (registrierte) Arbeitslosigkeit in Deutschland ist 2015 im zweiten Jahr in Folge gesunken. Die Gesamtquote nach Qualifikationen hat mit 6,6 Prozent den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.

Und dann kommt ein wichtiger Aspekt: »Je niedriger die Qualifikation, desto höher ist das Arbeitsmarktrisiko. Personen ohne Berufsabschluss sind deshalb von Arbeitslosigkeit besonders betroffen. In dieser Gruppe ist mehr als jeder Fünfte ohne Arbeit. Im Vorjahresvergleich hat ihre Quote im Gegensatz zu den anderen Qualifikationsgruppen zugenommen«, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Bericht Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten. Hingegen haben sich die Perspektiven der Akademiker wie auch für Personen mit einer beruflichen Ausbildung verbessert, wenn man das an den rückläufigen Arbeitslosenquoten bemisst. Weiter offensichtlich ist eine arbeitsmarktlicht West-Ost-Spaltung des Landes: Während bei den beruflich Qualifizierten im Westen die Arbeitslosenquote bei 3,8 Prozent liegt, ist sie im Osten trotz eines erneuten Rückgangs mit 7,5 Prozent deutlich höher. Und bei den Geringqualifizierten: Die Arbeitslosenquote ging im Osten im Gegensatz zum Westen leicht zurück, dennoch ist hier fast jeder Dritte ohne Arbeit. Im Westen sind es 18,7 Prozent, im Osten 31,7%. Ganz offensichtlich, so der Blick auf die Zahlen, werden die Geringqualifizierten immer weiter abgehängt, auch in einem ansonsten durchaus positiven Arbeitsmarktumfeld.

Montag, 24. Oktober 2016

Raus aus der Fürsorge - aber rein in was? Das geplante Bundesteilhabegesetz und die technokratische Stückelung der Behinderung


Es geht um viele Menschen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen (also Menschen, denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr zuerkannt wurde) am Jahresende 2015 in Deutschland. Das waren 9,3 Prozent der Bevölkerung. Am 7. November 2016 wird es im Deutschen Bundestag eine Anhörung geben zum geplanten Bundesteilhabegesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) der Bundesregierung liegt vor (BT-Drs. 18/9522 vom 05.09.2016). Mit dem Bundesteilhabegesetz soll die Behindertenpolitik im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt werden. Die UN-Konvention wurde von Deutschland 2008 ratifiziert und fordert die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Sie definiert Inklusion als ein Menschenrecht.

Unter der vielversprechenden Überschrift Raus aus der Fürsorge wird uns in Aussicht gestellt: »Schwerpunkt des Gesetzes ist die Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX). Eine wesentliche Änderung hier: Die Eingliederungshilfe (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe) wird aus dem "Fürsorgesystem" der Sozialhilfe herausgeführt und in das neu gefasste SGB IX integriert. Das SGB IX wird dadurch zu einem Leistungsgesetz aufgewertet.« Das klingt modern, Fürsorge hingegen irgendwie verstaubt und nach Gnadenbrot. Aber zwischen Semantik und Realität liegen oftmals Welten - und immer öfter beschleicht einen das Gefühl, man sollte Begriffe wie Fürsorge lieber wieder reaktivieren statt sie technokratisch zu "modernisieren", auch so ein gesichts- und prima facie inhaltsleerer Terminus. Dazu ein Beispiel.

Sonntag, 23. Oktober 2016

Es knirscht und knackt im Gebälk und im Keller. Die EU driftet auseinander. Auch bei der Entwicklung der Armutsquoten


Die Europäische Union (EU) steckt in einer fundamentalen Krise, die sich aus mehreren ganz unterschiedlichen Quellen speist. Es sind vor allem die Krisen seit 2008, die zu einer sich zu einer existenziellen Infragestellung der europäischen Staatengemeinschaften auszuwachsen beginnen. Das Versprechen einer unaufhaltsam voranschreitenden ökonomischen Konvergenz der Staaten, die sich in den Euro-Raum einer gemeinsamen Währung begeben haben, ist nicht nur gebrochen worden, die "Krise des Euro" und der Umgang miteinander hat Hierarchien erkennen lassen, die bei den einen zu Wut, Ablehnung und Verzweiflung geführt hat, bei den anderen zu Abwehr und innerer Schließung gegen die als übergriffig empfundenen Haftungserwartungen. Die schnelle und weitreichende Ost-Erweiterung der EU hat zu einer institutionellen, aber auch mentalen Überforderung geführt. Was immer für beide Seiten gilt.

In der Nicht-Bewältigung der Flüchtlingskrise und insbesondere der kategorischen Weigerung der osteuropäischen Staaten, überhaupt irgendeinen Beitrag zu leisten, kann man schon einen fundamentalen Bruch mit den Mindest-Voraussetzungen einer halbwegs funktionierenden supranationalen Gemeinschaft erkennen. Gleichzeitig erleben die südeuropäischen Peripheriestaaten, allen voran Griechenland und Italien, was es bedeutet, zum einen eingespannt zu werden in eine Austeritätspolitik, die ihnen kaum bis keine Spielräume mehr lässt, zugleich aber allein gelassen zu werden mit dem weiter über das Mittelmeer kommenden Zustrom an Flüchtlingen und anderen Migranten, die in die sich schließende Festung Europa gelangen wollen. Als wäre das alles nicht genug, breiten sich in Europa flächendeckend rechtspopulistische bis rechtsextreme Bewegungen aus, denen scheinbar etwas gelungen ist, was man als Aufgabe eher den linken Parteien zugeschrieben hätte - denen eine Stimme zu geben, die sich als "Verlierer" fühlen oder es auch sind. Und diese Bewegungen bleiben nicht mehr am Rand stecken, sondern erobern immer mehr Terrain bis in die Schaltzentralen der politischen Macht hinein. Und was sie auch befeuert ist der Brexit - weil erstmals der Austritt aus der EU nicht nur eine theoretische Option darstellt, sondern praktisch geworden ist.

Samstag, 22. Oktober 2016

Mit Hilfe eines "Bonsai-Zwegat" raus aus Hartz IV? Eine neue Variante des voyeuristischen Unterschichten-Fernsehens soll auf Sendung gehen

Das mit der Expertise ist ja immer so eine Sache. Die einen haben sie und arbeiten mit ihr. Tagtäglich, im sozialen Bereich zumeist und sehr eng gestrickten Rahmenbedingungen, häufig selbst prekär und in der Nähe zu denen, für die man die Expertise einzusetzen versucht.
Und anderen schreibt man Expertise zu, weil sie in ihrer Funktion - beispielsweise als langjähriger Bürgermeister eines Stadtteils in Berlin - laut auf sich und dann auf die Sache aufmerksam gemacht haben, von den Medien entdeckt und eingesetzt wurden als irgendwie geerdet daherkommende Bereicherung der Talkshow- und nach Dienstende auch der Bild-Zeitungslandschaft. Wir sprechen hier also von dem stimmgewaltigen Heinz Buschkowsky (68), ehemaliger Bürgermeister von Berlin-Neukölln und mittlerweile offensichtlich im Unruhestand. Er polarisierte mit Thesen wie beispielsweise „Multikulti ist gescheitert“. Der Fernsehsender RTL beschreibt seine Expertise in der Pressemitteilung Mit Heinz Buschkowsky raus aus Hartz IV: "Deutschlands bekanntester Bürgermeister" sucht bei RTL Teilnehmer für TV-Experiment! so: » Er hat in über 15 Jahren als Bezirksbürgermeister im Berliner Bezirk Neukölln etliche Hartz IV-Empfänger persönlich kennengelernt.« Und was soll der jetzt für RTL machen?

Freitag, 21. Oktober 2016

Ein "kleingehäckseltes" koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen


Sie haben es getan. Nach einem sehr langen Prozess vom ersten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der am 16.11.2015 vorgelegt und schnell wieder zurückgezogen wurde, bis hin zu einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9232), über den dann - versehen mit einigen wenigen Korrekturen (vgl. Drucksache 18/10064 vom 19.10.2016) - heute im Bundestag abschließend abgestimmt wurde, so dass die Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum 1. April 2017 in Kraft treten werden.

Neue Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit beschlossen, meldet der Deutsche Bundestag folglich Vollzug: „Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“: Das will die Koalition mit ihrer Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen erreichen, die der Bundestag am Freitag, 21. Oktober 2016, mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Die Opposition spricht dagegen von „Etikettenschwindel“.

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Vom Kita-Platz bis zum Jobcenter. Die Bürger und der Rechtsweg bis nach oben


Immer wieder versuchen Bürger, gegen den Staat und seine Entscheidungen den Rechtsweg einzuschlagen und zuweilen müssen sie sich bis ganz oben durchklagen. Der Rechtsweg hat eine elementare Bedeutung gerade auch im sozialpolitischen Bereich. Hier kommt erschwerend hinzu, dass der Einzelne meistens großen Apparaten gegenübersteht. Immer wieder werden Ohnmachtsgefühle angesichts der gegebenen Asymmetrie vorgetragen - und auch in diesem Kontext ist die grundsätzliche Möglichkeit einer Korrektur der Entscheidungen der anderen Seite des Schreibtisches eine wichtige Komponente des Rechtsstaats.

Da gibt es beispielsweise diesen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes. Was gab es darum im Vorfeld seines Inkrafttretens im August 2013 für Diskussionen - ein "Kita-Chaos" wurde beschworen und vermischt mit einer dieser so typisch deutschen Debatten über ein Entweder-Oder bei der Frage, wer sich um die Kinder kümmern soll. Zwischenzeitlich hat sich diese Grundsatzdebatte gelegt und die Eltern sind wieder auf sich gestellt bei der ganz praktischen Frage, wie man denn diesen Rechtsanspruch Wirklichkeit werden lässt. Das ist für so manche Betroffene keine einfache Frage, denn der Anspruch kann nur eingelöst werden, wenn es genügend Plätze gibt, qualitative Anfragen an die Plätze sind hier noch gar nicht angesprochen. Und da erleben einige Eltern ihr blaues Wunder.

Mittwoch, 19. Oktober 2016

Keine Zufälligkeit unabhängiger Ereignisse. Der Bund kapituliert vor den Niedrigzinsen und bereitet gleichzeitig einen neuen Vorstoß in die Welt der Kapitaldeckung vor

In den kommenden Wochen und Monaten steht uns eine intensive rentenpolitische Debatte bevor. Nicht nur angesichts des grundsätzlichen Problemdrucks und der kontroversen Diskussion über Altersarmut, sondern auch, weil die Bundesarbeitsministerin angekündigt hat, im November ihr Renten-Konzept vorzulegen. Dabei, so viel ist sicher, wird es auch um Veränderungen im Bereich der Betriebsrenten gehen (vgl. dazu den Beitrag Neues Spiel, neues Glück? Die "neue" Betriebsrente soll kommen - arbeitgeberzugewandt, tarifvertragsorientiert und noch mehr staatlich gepampert vom 27.09.2016). Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) soll unter anderem durch neue Zuschüsse und höhere steuerliche Förderung sowie einen Wegfall von Rentengarantien durch den Arbeitgeber gestärkt werden (vgl. auch Der Entwurf ist (fast) fertig!). Also nach den miserablen Erfahrungen mit der Subventionierung der privaten Vorsorge bei der Riester-Rente über Steuermittel wird es erneut um eine steuerfinanzierte Förderung eines kapitalgedeckten Systems gehen, denn die betriebliche Altersvorsorge gehört zu dieser Gruppe. Gerade an der Kapitaldeckung entzünden sich nicht nur auf das Vorhaben bezogene, sondern auch ganz grundsätzliche Zweifel hinsichtlich der Sinnhaftigkeit einer Subventionierung. Diese Zweifel haben in den vergangenen Jahren und mit Blick auf die absehbar vor uns liegende Zeit einen weiteren Schub bekommen durch die Niedrig-, Niedrigst-, Null- und Negativzinswelt, die es allen kapitalgedeckten Systemen zunehmend schwer bis unmöglich macht, die erforderliche Verzinsung über eine rentierliche Anlage des Kapitals zu erwirtschaften. Hinzu kommt, dass eigentlich mittlerweile angekommen sein sollte, dass auch die kapitalgedeckten Systeme demografieanfällig sind und sich dem nicht entziehen können.

Montag, 17. Oktober 2016

Es geht aufwärts!? "Die" Geburtenrate, ihr Anstieg, ihre Instrumentalisierung und ein relativierender Blick auf die Zahlen

Die Medien überschlagen sich wieder einmal in der Berichterstattung. Die FAZ meldet wie wie viele andere auch Mehr Kinder in Deutschland: Höchste Geburtenziffer seit 1982. Irgendwie erinnern einen diese Schlagzeilen an das vergangene Jahr. Am 16.12.2015 konnte man bei Spiegel Online lesen: Geburtenrate erreicht Höchststand seit 1990. » Jede Frau im gebärfähigen Alter wird laut den Zahlen aus dem Jahr 2014 statistisch gesehen Mutter von 1,47 Kindern. Damit stieg die Geburtenrate zum dritten Mal in Folge«, konnte man damals schon erfahren. Und als ein Erklärungsansatz wurde uns im vergangenen Jahr das hier präsentiert: »Die Statistiker sehen einen gesellschaftlichen Grund für den aktuellen Anstieg: Frauen im Alter zwischen 29 und 36 Jahren verwirklichen demnach momentan ihre aufgeschobenen Kinderwünsche.«

Und nun legt das Statistische Bundesamt nach und hat diese Mitteilung veröffentlicht, die von den Medien angesichts der in ihr enthaltenen frohen Botschaft gerne aufgenommen und verbreitet wurde: Geburtenziffer 2015: Erstmals seit 33 Jahren bei 1,50 Kindern je Frau: » Die zusammengefasste Geburtenziffer erreichte 2015 in Deutschland 1,50 Kinder je Frau. Ein ähnlich hoher Wert wurde ... zuletzt 1982 ... mit 1,51 Kindern je Frau nachgewiesen ... Die seit 2012 beobachtete positive Entwicklung setzte sich damit fort.«

Sonntag, 16. Oktober 2016

Die Jobcenter werden "weicher" und sanktionieren Hartz IV-Empfänger weniger. Ein Fall für die kritische Statistik


Diese Schlagzeilen werden den einen oder anderen überrascht haben: Weniger Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger ausgesprochen, so konnte man das mit den gewohnt großen Buchstaben in der BILD-Zeitung lesen. Die FAZ hat sich sogar zu dieser Überschrift hinreißen lassen: Deutlich weniger Strafen für Hartz-IV-Empfänger: »Die Zahl der Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ist auf den tiefsten Stand seit fünf Jahren gefallen. Das soll auch am sanfteren Durchgreifen der Jobcenter liegen.« Mit Blick auf den letzten Punkt ist mein absoluter Favorit diese Überschrift: Die Jobcenter werden weicher.

Muss man sich Sorgen machen, wenn man Anhänger des Forderns ist? Mutieren die Jobcenter-Mitarbeiter zu zahnlosen Tigern? Brechen goldene Zeiten für Drückeberger und Verweigerer an?

Auslöser für die Berichterstattung sind Zahlen, die eindeutig zu sein scheinen: Im ersten Halbjahr 2016 wurden von den 408 Jobcentern insgesamt 457.090 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger verhängt. Dies waren 42.143 weniger als im ersten Halbjahr 2015 - ein Minus von 8,4 Prozent. Das sei der tiefste Wert seit fünf Jahren, wird in den Artikeln hervorgehoben. Natürlich machen sich die Journalisten so ihre Gedanken, woran das denn liegen kann. Zitiert werden dann die folgenden Punkte: »Ein Grund für den Rückgang sei, dass es weniger Hartz-IV-Bezieher gibt, ein weiterer das weniger harte Durchgreifen der Jobcenter«, so beispielsweise die FAZ.

Aber in Wirklichkeit ist es so: In jedem der ersten sechs Monate des Jahres 2016 waren mehr erwerbsfähige Leistungsberechtigte von Sanktionen betroffen als in de gleichen Monaten des Jahres 2015, also müsste die Botschaft genau umgekehrt lauten. Wie das jetzt?

Samstag, 15. Oktober 2016

Aus dem Haifischbecken der Gesundheitspolitik. Die fortschreitende Ökonomisierung des Systems, die Erfolge der Lobbyisten und die Instrumentalisierung der Kranken

Die Beschäftigung mit gesundheitspolitischen Themen ist eine frustrierende Angelegenheit, wenn man noch einen Restbestand an gesellschaftspolitisch gestalterischen Impulsen hat, die darauf gerichtet sind, den Menschen hinsichtlich des existenziellen Guts Gesundheit vor allem dann hilfreich zur Seite zu springen, wenn dieses durch Krankheit beschädigt oder gar substanziell gefährdet ist. Da würde es dann um die möglichst optimale Gestaltung der "Versorgungsstrukturen" und "-prozesse" gehen (bereits hier werden allerdings mindestens ambivalente Begriffe aus der Welt der Technokraten übernommen), mit den Patienten im Zentrum der Überlegungen, um die Sicherstellung der Zugänglichkeit von medizinischer und sonstiger Behandlung, um die Erreichbarkeit der Einrichtungen usw.

In der Realität wird man dann mit einem verfestigten, an vielen Stellen betonharten System mit zahlreichen Subsystemen und eigenen Unterwelten konfrontiert, bei denen es im Regelfall eben nicht um die möglichst objektive Suche nach den besten Lösungen für die dem System gerade angesichts von Krankheit und der besonderen Bedeutung von Gesundheit besonders asymmetrisch ausgelieferten Patienten geht, sondern um Geld und dessen Verteilung. Der schnöde Mammon bestimmt - ob offen oder im Hintergrund wirkungsvoll strukturierend - die Debatten. Und leider muss man als Beobachter der Szenerie nicht selten erleben, wie Medien und in diesem Feld auch die Kranken mit ihren Sorgen und Ängsten instrumentalisiert werden, um Stimmung zu machen und über die Schubkraft der Emotionalisierung Politik und deren Entscheidungsträger in eine bestimmte Richtung zu schieben.

Donnerstag, 13. Oktober 2016

Sterbehilfe weiter auf der Rutschbahn nach unten?

Es ist ein wahrlich schwieriges Thema, die aktive Sterbehilfe. Es zerreißt nicht nur die gewohnten Fronten, es polarisiert die Diskussionen, wenn man sie denn überhaupt offen führt. Es spaltet auch die einzelnen Menschen, hin und her gerissen zwischen den höchst eigenen Ängsten und Hoffnungen und dem Erkennen, dass das eben nicht ein nur individuelles Thema ist und sein kann, sondern das man es - so schwer das fallen mag - auch gesellschaftspolitisch einbetten muss.

In diesem Blog wurde das Thema Sterbehilfe bereits in mehreren Beiträgen aufgerufen, so am 24. Oktober 2014: Vielleicht kein "Dammbruch", aber eine "Sickerblutung" in das gesellschaftliche Gewebe hinein. Es geht um das Sterben, um die Sterbehilfe. Und da braucht es Skepsis, Fragen und eine Warnung. Am 13. Juni 2015 ging es dann um Die Schweiz als letztes Asyl für Sterbehelfer auf der Flucht vor Verfolgung in Deutschland? Oder geht es um todbringende Geschäftemacher, die ihr Business retten wollen? Und am 8. November 2015 wurden die gesetzgeberischen Aktivitäten in Deutschland untersucht: Auf ganz dünnem Eis: Sterben und Tod als Gegenstand gesetzgeberischen Handelns. Zuerst das Hospiz- und Palliativgesetz, direkt danach der Regelungsversuch der Sterbehilfe. Warum ein solches Thema in einem sozialpolitischen Blog?

Mittwoch, 12. Oktober 2016

Hartz IV: Wenn das Einfamilienhaus nicht nur rechnerisch geschrumpft wird. Von 144 über 130 auf 110 Quadratmeter. Oder: Kinder weg - Haus weg

Viele Geschichten aus der Hartz IV-Welt tragen ein Aktenzeichen. In diesem Fall sogar eine höchstrichterliche Signatur: Az: B 4 AS 4/16 R. Hinter diesem Aktenzeichen verbirgt sich ein neues Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel: Hartz-IV-Familien mit Eigenheim müssen auf längere Sicht ihr Haus aufgeben, wenn es nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Denn das Eigenheim gilt dann als verwertbares Vermögen.

Hartz-IV-Familie muss nach Auszug der Kinder Haus aufgeben. So oder ähnlich sind die Meldungen zu dem Urteil überschrieben worden. Zum Sachverhalt kann man dem Artikel Hartz-IV-Familie muss nach Auszug der Kinder Eigenheim verkaufen entnehmen: Konkret ging es um die Klage einer Familie aus dem Landkreis Aurich in Niedersachsen.

»Ihr Eigenheim hat 144 Quadratmeter Wohnfläche. Die Eltern wohnten dort ursprünglich mit ihren vier Kindern. Nachdem drei der Kinder ausgezogen waren, hatte das Jobcenter das Haus für unangemessen groß erklärt.
Es könne auch nicht mehr als geschütztes Schonvermögen angesehen werden. Für vier Bewohner seien noch 130 Quadratmeter geschützt gewesen, zuletzt für drei Personen aber nur noch 110 Quadratmeter. Das Haus sei daher als verwertbares Vermögen anzusehen.«

Auch wenn die Familie bereit wäre, das Haus zu verkaufen - jeder kann sich vorstellen, dass das nicht von heute auf morgen geht, dass man Zeit braucht und in manchen Gegenden ist es auch mehr als schwierig, überhaupt einen Käufer zu finden.

Dienstag, 11. Oktober 2016

Viele Spekulationen. Wo bleiben sie denn? Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt und zunehmend im Hartz IV-System


Noch im vergangenen Jahr gab es eine Zeit der großen Hoffnung und der zuweilen rosaroten Brillenblicke auf die Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind. Sie wurden aus der Perspektive des Arbeitsmarktes einsortiert in die hier seit längerem laufenden Debatten über (angeblichen) Fachkräftemangel und dem Bedarf an zusätzlichen Erwerbspersonen durch Zuwanderung aufgrund der demographischen Entwicklung in unserem Land. Nun sind viele gekommen und es sind zuerst Menschen und eben keine Fachkräfte. Menschen aus anderen kulturellen und auch religiösen Zusammenhängen, teilweise traumatisiert von den Fluchtursachen, andere auf der Suche nach Wohlstand und Glück in der glitzernden Welt des Westens.

Relativ schnell musste man erkennen, dass hier - um bewusst in der Technokraten-Sprache zu verweilen - enorme Passungsprobleme bestehen zu dem, was auf dem deutschen Arbeitsmarkt erwartet und auch vorausgesetzt wird. Und wie in einem Lehrbuch der emotionalen Achterbahnfahrten wurde die rosarote Brille abgenommen und immer öfter tauchten Berichte über die gravierenden Probleme der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge auf. Und ja, es gab auch viele anfangs begeisterte Unternehmer, die sich wieder abzuwenden beginnen von der Vorstellung, geflüchtete Menschen einzustellen. Teilweise aus verständlichen Enttäuschungen angesichts der angesprochenen Passungsprobleme, teilweise aber auch aufgrund der Frustrationen, die man mit Behörden und dem komplizierten Regelwerk machen musste, wenn man denn einen geflüchteten Menschen gerne eingestellt hätte (vgl. dazu nur als ein Beispiel aus der Berichterstattung den Beitrag Flüchtlinge und Arbeit des Wirtschaftsmagazins "WISO" vom 10.10.2016).

Montag, 10. Oktober 2016

Alles ist ungleich verteilt - die (Nicht-)Aufstiegschancen wie auch Überstunden und Schlafstörungen. Zum WSI Verteilungsbericht und zum Arbeitszeitreport 2016

Es gibt diese Tage, an denen der Beobachter der sozialpolitischen Landschaft konfrontiert wird mit Zahlen, vielen Zahlen, die versuchen, ein wenig Licht auf die überaus komplexen gesellschaftlichen Verhältnisse zu werfen.

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat den WSI-Verteilungsbericht 2016 veröffentlicht und den unter die Überschrift gestellt: "Soziale Mobilität nimmt weiter ab". Nun muss man gleich an den Anfang einer näheren Befassung mit diesem Report den Hinweis stellen, dass die Zahlen, die darin präsentiert werden, nur bis in das Jahr 2013 reichen, neuere Daten seien nicht verfügbar. Insofern könnte der Titel Verteilungsbericht 2016 den einen oder anderen etwa irre führen, aber man kann das ja einfach auf das Jahr der Veröffentlichung beziehen. Aber interessant sind die Daten in der sich weiter aufheizenden Verteilungsdebatte schon, die man dem Bericht entnehmen kann - und sie wurden bereits zügig von den Online-Medien aufgegriffen: "Die Reichen bleiben reich, die Armen arm", so Spiegel Online oder Schwache Aufstiegschancen, so der Artikel von Stefan Sauer in der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau.

Sonntag, 9. Oktober 2016

Experimente an Lebenden mit kleiner Dosis. In Finnland und den Niederlanden geht es um ein bedingungsloses Grundeinkommen light und Sozialhilfe-Laborversuche

Das Thema bedingungsloses Grundeinkommen bewegt. Für die einen handelt es sich um ein unrealistisches Unterfangen, dass nicht finanzierbar sei (oder wenn, dann auf einem "Hartz IV light"-Niveau), was eine Verschlechterung im Vergleich zu heute bedeuten könnte. Die anderen sehen darin einen ultimativen Lösungsansatz für zentrale gesellschaftliche Probleme und verweisen auf den emanzipatorischen Gehalt eines ordentlich dimensionierten Grundeinkommens.
Nun gab es vor kurzem im Umfeld der Volksabstimmung in der Schweiz eine erneute Aufmerksamkeitswelle für dieses Instrument, auch wenn die Abstimmung selbst für die Befürworter ziemlich deutlich gescheitert ist (vgl. dazu den Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das "bedingungslose Grundeinkommen" ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016).

Aber die Diskussion über das Thema wird weitergehen, auch in Deutschland. Hier wird sogar über eine Parteineugründung berichtet (vgl. aus der Berichterstattung darüber beispielsweise Geld für alle, und zwar schnell sowie Bündnis gründet Grundeinkommenspartei). In diesen Kreisen wird jede mögliche Aufmerksamkeit für das Projekt natürlich mit Sympathie aufgenommen und verbreitet. Und dazu gehört auch der Verweis, dass in anderen Ländern bereits erste Umsetzungsschritte eingeleitet werden. Also angeblich.

Samstag, 8. Oktober 2016

Das große Durcheinander um Rentenniveau, Niveau der Renten, Rente als Wahlkampfthema. Und eine rechnerische Gewissheit mit fatalen Folgen


Die Debatte über die Zukunft der Rente ist voll entbrannt und die Töne werden schriller, offensichtlich auch, weil bei einigen Akteuren die Nerven blank liegen. Anders sind solche Meldungen nicht zu interpretieren: Merkel warnt Gewerkschaften vor ungewollter AfD-Hilfe: Bei »einem Treffen des CDU-Präsidiums mit dem DGB-Bundesvorstand (übte sie) scharfe Kritik an der Rentenkampagne der Gewerkschaften. Diese beförderten ohne Not die Angst vor Altersarmut, beklagte Merkel. Nach Angaben von Teilnehmern fragte sie, ob die Gewerkschaften der AfD "in die Hände spielen" wollten.« Der DGB will mit einer Kampagne einen Kurswechsel in der Sozialpolitik erzwingen, dazu gehören Slogans wie: "Rente muss auch morgen reichen!" Die Gewerkschaften fordern, dass das Rentenniveau mindestens auf dem heutigen Stand bleiben müsse. Zur Rentenkampagne des DGB: www.rente-muss-reichen.de. Das hätte natürlich Folgen auf der Beitragsseite, denn wenn das Rentenniveau nicht mehr weiter absinkt, dann müssen im gegebenen System die Beitragseinnahmen erhöht werden, um in der Zukunft ein höheres Niveau finanzieren zu können. Rente: Verdi-Chef Bsirske will Beitragssatz von 26 Prozent, sind dann Meldungen, die in einem solchen Umfeld herauskommen. Man kann sich vorstellen, wie das von den Gegnern einer solchen Rentenpolitik herausgegriffen und skandalisiert wird.
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) und ihr Ministerium haben diese Tage selbst die Debatte mit Zahlen befeuert. Rentenniveau droht drastisch zu sinken, so und ähnlich wurden die Berichte über die Berechnungen des BMAS überschrieben.

Freitag, 7. Oktober 2016

Über den Wolken ist die Freiheit eben nicht grenzenlos. Von tatsächlicher und postulierter Arbeitsunfähigkeit bis zur "Ryanairisierung" einer Branche

Offensichtlich ist eine Epidemie ausgebrochen. Nicht bundesweit, nicht begrenzt auf eine Region oder einen Ort - sondern auf ein Unternehmen. Bei TUIfly muss ein ganz besonderer Erreger sein Unwesen treiben. Massenhafte Krankmeldungen von Flugzeugbesatzungen haben den Ferienflieger lahmgelegt. Zahlreiche Flüge mussten und müssen ersatzlos gestrichen werden. Ein echtes Problem für diejenigen, die mit dem Beginn der Herbstferien in Urlaub fliegen wollen oder die in Spanien oder der Türkei festsitzen und einfach nach Hause kommen wollen. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Kunden keine Entschädigung für die Flugausfälle verlangen können. Bei den massenhaften Krankmeldungen der Mitarbeiter handele es sich um höhere Gewalt, findet das Unternehmen. Verbraucherschützer und Reiserechtsexperten sehen das jedoch anders.

Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um die die These zu wagen: Offensichtlich werden wir hier mit einem informellen Streik konfrontiert. Mit Streiks im Luftverkehr haben wir in den vergangenen Jahren durchaus einige Erfahrungen machen müssen, jeder wird die Pilotenstreiks bei der Lufthansa in langsam verblassender, aber noch präsenter Erinnerung haben. Nur waren das "seriöse" Arbeitskämpfe, organisiert von der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC). Da ging es beispielsweise um die betriebliche Altersversorgung der Piloten (vgl. dazu beispielsweise den Blog-Beitrag Über den Wolken geht es weniger um grenzenlose Freiheit, als um Gehälter, Altersversorgung und Sparprogramme. Wie unten auf dem Boden. Zur Arbeitsniederlegung der Lufthansa-Piloten vom 1. April 2014). Allerdings hatte sich im Verlauf der konfrontativen Entwicklung zwischen den Piloten und der Lufthansa das Ziel des Arbeitskampfes verschoben. Im Jahr 2015 sei es der Gewerkschaft Cockpit maßgeblich darum gegangen, zu verhindern, dass eine von ihr als „Billigfluglinie“ bezeichnete weitere Anstellungsgesellschaft für Piloten ins Leben gerufen werden sollte. Offiziell kommuniziert wurde jedoch, es gehe um die Regelung der betrieblichen Altersversorgung für alle Piloten. Das LAG Hessen hat in diesem Fall in einer kontrovers diskutierten Entscheidung festgestellt (LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15), dass Streiks, welche nur der Verhinderung unternehmerischer Entscheidungen dienten, von vornherein unzulässig seien. Maßgeblich für die Bewertung der Streikziele seien nicht nur die offiziell verkündeten Streikbeschlüsse, sondern auch andere Verlautbarungen der Gewerkschaft. Seit dieser Entscheidung ist - vorerst - Ruhe an der Streikfront der Lufthanseaten eingekehrt.

Donnerstag, 6. Oktober 2016

Alles unter einem Dach im Jobcenter: Vermuten, ermitteln, bestrafen. Zur Potenzierung der Asymmetrie zwischen angeblichen "Kunden" und der Behörde

Die höchst kontroverse Diskussion über die Arbeit der Jobcenter wird immer wieder mit Hinweisen bzw. Vorwürfen angereichert, dass die enorme Asymmetrie zwischen der Behörde auf der einen Seite und den euphemistisch, aber nicht zutreffend "Kunden" genannten Leistungsberechtigten auf der anderen ein eigener Belastungsfaktor sei, der zu vielen Konfrontationen beiträgt, da sich ein Teil der hilfesuchenden Menschen "in die Mangel" genommen fühlt. Und die den Eindruck haben, sich nicht wirklich wehren zu können gegen vermeintliche oder tatsächliche Übergriffigkeit der anderen Seite. Man muss an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es hier um Leistungen geht, die das Existenzminimum sicherstellen sollen und die nicht m entferntesten üppig bemessen sind. Die "Kunden" müssen sich völlig nackt machen was ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeht, handelt es sich doch um eine bedürftigkeitsabhängige Leistung und die Bedürftigkeit muss bis ins kleinste Detail ausgemessen und amtlich testiert werden. Legendär sind die Beispiele, was alles als Einkommenszufluss angerechnet werden muss und in der Folge den Leistungsanspruch mindert. Und wehe, es wird etwas nicht angegeben - auch, wenn dahinter gar keine betrügerische oder vorsätzliche Absicht steht.

Um voll durchgreifen zu können, benötigt die andere Seite der "Kunden" repressive Instrumente, mit denen sie "ihre" Ansprüche bzw. Vorstellungen auch durchsetzen kann. Dazu gibt es im hier relevanten Gesetz, dem SGB II, nicht nur umfangreiche Vorschriften, in denen geregelt ist, wann und was die Betroffenen (und auch Menschen um sie herum) gegenüber der Behörde anzugeben haben, sondern mit den §§ 63 und 64 SGB II auch ein eigenes Regelwerk unter der Überschrift "Straf- und Bußgeldvorschriften" sowie "Bekämpfung von Leistungsmissbrauch". Und die haben es im Zusammenspiel mit den - übrigens im Zuge der vor kurzem verabschiedeten SGB II-Änderungen nochmals verschärften - Mitwirkungspflichten in sich.

Mittwoch, 5. Oktober 2016

Die Schlecker-Welt ist Geschichte, aber die Klage über schlechte Arbeitsbedingungen nicht. Die Drogeriemarktkette Rossmann und das neue alte Problem: Werkvertrag oder - illegale - Leiharbeit?

Das Thema Werkverträge und der Grenzbereich zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung ist mal wieder ans Tageslicht befördert worden. Schon seit Jahren ein Thema und auch derzeit Teil der gesetzgeberischen Aktivitäten einer "Reform" der Leiharbeit, konkret des AÜG (vgl. hierzu weiterführend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, am 17. Oktober 2016 wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf stattfinden). Eigentlich ist der Unterschied simpel: Wenn sich ein Unternehmen Personal entleiht von einem Leiharbeitsunternehmen, dann kann es diese Mitarbeiter in seinem Unternehmen so verwenden, als wären sie seine "normalen" Beschäftigten, er hat dann auch das Direktionsrecht gegenüber den entliehenen Arbeitnehmern. Wenn das Unternehmen hingegen ein Subunternehmen beauftragt, einen Werkvertrag zu erledigen, dann dürfen die Mitarbeiter im Werkvertrag nicht eingegliedert werden in die normale Belegschaft und das Werkvertragsunternehmen muss als "Betrieb im Betrieb" fungieren. Es schuldet dem Auftraggeber ein vereinbartes Werk (oder beim Dienstvertrag eine vereinbarte Dienstleistung).

Und nun erreichen uns wieder einmal Berichte aus dem Drogeriemarktbereich, den viele immer noch mit der untergegangenen Welt von Schlecker assoziieren. Oder mit dm - oder mit Rossmann. Und um das letzte Unternehmen geht es konkret und damit um den "Vorzeigeunternehmer" Dirk Roßmann.

Montag, 3. Oktober 2016

Die Mauer ist weg. Das ist die gute Nachricht. Aber Gräben zwischen Ost und West sind immer noch da, nicht nur, aber eben auch hinsichtlich der ökonomischen Verfasstheit des Landes

Der heutige Feiertag zur Deutschen Einheit verdient alle Ehre. Unabhängig davon, wie das dann abgewickelt wurde, ist es sicher ein Wert an sich, dass sich die alte Bundesrepublik und die DDR wiedervereinigt haben und dieses Ergebnis ohne Blutvergießen erreicht werden konnte. Die heutigen zentralen Einheitsfeierlichkeiten in Dresden haben ungeachtet dessen mehr als deutlich, für viele schmerzhaft zum Ausdruck gebracht, wie gespalten das Land derzeit ist und wie sich in Teilen der Bevölkerung eine bedenkliche Abwendung und Radikalisierung vollzieht. So wird aus Dresden berichtet: »Mehrere Hundert Menschen haben die geladenen Politiker beim Empfang zur zentralen Einheitsfeier in Dresden lautstark beschimpft. Die Demonstranten, vor allem Anhänger des fremdenfeindlichen Pegida-Bündnisses, riefen am Montag ... "Volksverräter", "Haut ab" und "Merkel muss weg" ... Augenzeugen sprachen von einem Spießrutenlauf für die Gäste und Politiker, die auf dem Weg zu den Feierlichkeiten waren. Die Frau des sächsischen Wirtschaftsministers Martin Dulig (SPD) brach in Tränen aus, als sie durch die aufgebrachte Menge ging. Ein dunkelhäutiger Mann, der zum Gottesdienst wollte, wurde mit "Abschieben"-Rufen empfangen.«

Sonntag, 2. Oktober 2016

Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass. Saisonniers in der Schweiz sowie die Knechte und Mägde des 21. Jahrhunderts in Österreich

Bekanntlich hat sich die Schweiz hinsichtlich der Zuwanderung in eine Situation manövriert, die man als eine mehrfache Bredouille beschreiben muss. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte im Juli 2011 im Vorfeld der damaligen Schweizer Parlamentswahlen die eidgenössische Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung" lanciert und ihren Wahlkampf unter das Thema "Masseneinwanderung stoppen!" gestellt. Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Initiative angenommen. Und seitdem haben die Regierungsverantwortlichen in den Schweizer Bergen eine Menge Stress, denn: Die Initiative beauftragt den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländern in die Schweiz durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente, die sich nach den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz richten, zu begrenzen. Sie verlangt auch die Änderung dem widersprechender Staatsverträge, also namentlich der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU, welche die Personenfreizügigkeit vorsehen. Nur gibt es seitens der EU, was die vereinbarte Personenfreizügigkeit angeht, derzeit kein erkennbares Entgegenkommen, was angesichts der zwischenzeitlich erfolgten Breit-Abstimmung in Großbritannien und den anstehenden Ausstieg aus der EU auch nicht zu erwarten ist.

Samstag, 1. Oktober 2016

Von der Definition gesellschaftlichen "Abschaums" bis hin zur Türöffnung für einen staatlichen Zugriff auf Verhalten und Körper

Es gibt Meldungen, bei denen man angesichts der sich dahinter öffnenden gesellschaftspolitischen Untiefen fassungslos verweilt. Es sind zumeist Nachrichten, die aufgrund ihrer lokalen Begrenztheit und des punktuellen Charakters nur von wenigen aufgegriffen und thematisiert werden und die doch zugleich als Vorboten einer möglicherweise kommenden Entwicklung zu verstehen sind, wenn man einen Moment über den Kontext der Meldung hinaus denkt.

Ein Beispiel wäre dieser Artikel Muss man schlechte Eltern zum Verhüten zwingen? Darin berichtet Sarah Maria Brech: »Mit einer heiklen Idee will die Stadt Rotterdam Kindesmisshandlung vorbeugen: Verantwortungslose Frauen sollen zum Gebrauch von Verhütungsmitteln gezwungen werden können.«