Freitag, 27. Februar 2015

Integration wollen alle. Und Integrationskurse für Migrantinnen werden gekürzt. Das passt nicht. Das gilt auch für die Existenz der pädagogischen Tagelöhner

Jenseits der großen, zumeist sehr grobschlächtigen Debatten über das Für und Wider von Zuwanderung und den - angeblich - erheblichen Integrationsproblemen eines Teils der Menschen, die nach Deutschland gekommen sind, liegen die Mühen der Ebene. Und eine wichtige Rolle spielen die Integrationskurse, die von ganz unterschiedlichen Trägern angeboten werden (vgl. zu den unterschiedlichen Integrationskursen die statistische Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge).  Ein ganz besonderes Angebot in diesem Bereich sind niedrigschwellige Integrationskurse für Frauen. Mit diesen Kursen will man Einwanderinnen ansprechen, die durch konventionelle Integrationsangebote oft nicht erreicht werden. Die Bundesregierung selbst ist begeistert von diesem Angebot und erläutert die Zielsetzung so: »Insbesondere sollen bildungsferne Frauen aus ihrer Isolation geholt und zur Inanspruchnahme weiterführender allgemeiner Integrationsangebote ermutigt und unterstützt werden. Die Kurse vermitteln dabei Kenntnisse über die deutsche Gesellschaft, über das Bildungssystem und dienen der Stärkung der Erziehungskompetenz, der Rechte der Frauen sowie der Gewaltprävention«, so die Ausführungen in der Antwort auf die Kleine Anfrage "Bundesförderung für sogenannte niedrigschwellige Integrationskurse für Frauen" der Grünen im Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/4056 vom 20.02.2015). In Zeiten, in denen Deutschland als zweitgrößtes Einwanderungsland nach den USA gilt, da mehr als 200.000, dieses Jahr möglicherweise bis zu 300.000 Asylbewerber  kommen - und Zehntausende als Ehepartner aus dem Ausland -, machen solche Angebote Sinn. Aber die Realität sieht mal wieder anders aus - wie Roland Preuß in seinem Artikel Lernen schwer gemacht mitteilen muss. Zum Einstieg nur einige wenige frustrierende Fakten: »Die Bundesregierung hat Mittel für Integrationskurse für Migrantinnen deutlich gekürzt. Konnten 2012 noch fast 2100 solcher Kurse angeboten werden, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 975.«

Donnerstag, 26. Februar 2015

Was für ein (scheinbares) Durcheinander: Immer weniger Arbeitslose und viele offene Stellen, gleichzeitig profitieren immer weniger Arbeitslose vom "Jobwunder" und der Mindestlohn hält auch nicht das, was einige von ihm erwartet haben


„Im Februar hat sich die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt. Die Arbeitslosigkeit ist gesunken und die Beschäftigung behält ihren Aufwärtstrend bei.“ Mit diesen Worten wird Frank-Jürgen Weise, der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA) von seiner eigenen Behörde zitiert. »Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von Januar auf Februar um 15.000 auf 3.017.000 gesunken. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre ist die Arbeitslosigkeit im Februar gestiegen, und zwar um 15.000. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat um 20.000 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr waren 121.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet.« Und auch die Zahl der Unterbeschäftigten wird erwähnt: »Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, hat sich saisonbereinigt um 20.000 verringert. Insgesamt belief sich die Unterbeschäftigung im Februar 2015 auf 3.888.000 Personen. Das waren 173.000 weniger als vor einem Jahr.« Und auch die Arbeitsnachfrage - gemessen an der Zahl der bei der BA gemeldeten offenen Stellen, die nur einen Teil der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsnachfrage abzubilden in der Lage ist - befindet sich im positiven Bereich: »Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist weiter aufwärtsgerichtet. Im Februar waren 519.000 Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, 63.000 mehr als vor einem Jahr ... Besonders gesucht sind zurzeit Arbeitskräfte in den Berufsfeldern Mechatronik, Energie- und Elektrotechnik, Verkauf und Verkehr und Logistik. Es folgen Berufe in der Metallerzeugung, Maschinen- und Fahrzeugtechnik sowie Gesundheitsberufe.« Also alles gut.
Wie passen dann aber solche Schlagzeilen in diese schöne Landschaft: Warum Arbeitslose nicht vom Jobwunder profitieren? Und Moment - gab es da nicht die Schreckensvisionen vieler Ökonomen in den vergangenen Monaten, die immer wieder von mehreren hunderttausend Arbeitsplätzen gesprochen haben, die mit der Einführung des Mindestlohns verloren gehen werden? Wie passt das alles zusammen?

Mittwoch, 25. Februar 2015

Jetzt wird es besser für die gebeutelten Wohnungssuchenden - die Mietpreisbremse kommt. Fragt sich nur, für wen was besser wird


Vier Stunden lang - angeblich bei Hühnerfrikassee und Salat - haben die Partei- und Fraktionschefs der Großen Koalition innenpolitisch relevante Themen bearbeitet. Ein Ergebnis des Gipfeltreffens ist dann so eine Schlagzeile: Union lenkt ein im Streit um Mietpreisbremse. Das hört sich nach einem guten Ausgang an für die vielen gebeutelten Wohnungssuchenden in unserem Land, die - zumindest und vor allem in den Großstädten - mit für sie immer unbezahlbarer werdenden Wohnungen konfrontiert sind. Wenn sie denn überhaupt eine finden. Die Einführung einer Mietpreisbremse wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 16.12.2013 unter der Überschrift "Bezahlbare Mieten" als Vorhaben der Großen Koalition festgeschrieben: »Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen« (S. 81).

Dienstag, 24. Februar 2015

Die kollektiv-schöne und die individuell-willkürliche Seite der Arbeitsverhältnisse - und die Realitäten dazwischen. Oder: Was der Tarifabschluss in der Metallindustrie mit Privatdetektiven zu tun hat


In der vergangenen Wochen hat es immer wieder hier und da Warnstreiks der in der IG Metall organisierten Arbeitnehmer gegeben - und nun wurde nach fünfzehnstündigen Verhandlungen ein erstes Tarifergebnis erzielt. 3,4 Prozent mehr Geld ab April 2015 bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, eine Einmalzahlung von 150 Euro für die drei Monate Januar bis März 2015, erste Schritte in Richtung geförderter Bildungsteilzeit sowie eine verbesserte Altersteilzeit, so lassen sich die wichtigsten Bausteine des Abschlusses für die 800.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg  - mit bundesweiter Pilotfunktion - zusammenfassen. Diese Regelungen werden erwartbar gelten für die bundesweit 3,7 Millionen Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie. Damit sind mögliche Streiks in dieser zentralen Industriebranche vom Tisch. Die Gewerkschaft kann mit diesem Ergebnis angesichts der drei zentralen Ausgangsforderungen - mehr Geld (die Forderung belief sich auf 5,5 Prozent), eine bessere Altersteilzeitregelung und als neues Instrument die Einführung einer geförderten Bildungsteilzeit - zufrieden sein. Die Beschäftigten kommen angesichts der derzeitigen und für die kommenden Monaten erwartbar niedrigen Inflation zu einem ordentlichen Reallohnanstieg. Beim Thema Altersteilzeit sei es gelungen, den bestehenden Tarifvertrag zu verbessern.
"Die Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen würden besser gestellt. Sie kommen nun auf circa 90 Prozent ihres Nettoentgelts und können sich so den verdienten Ausstieg aus dem Arbeitsleben leisten", so wird Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall, zitiert. Die Arbeitgeber wollten die Anzahl der Anspruchsberechtigten reduzieren, es bleibt aber bei der bisherigen Vier-Prozent-Quote. Am wenigsten erreichen konnte die IG Metall bei der neuen Komponente einer geförderten Bildungsteilzeit. Hier konnte man die grundsätzliche Blockade der Arbeitgeberseite aufbrechen, aber noch nicht wirklich mehr. Wobei das auch nicht überraschend ist, denn der Widerstand gegen dieses neuartige Instrument auf der Arbeitgeberseite ist aus durchaus nicht von der Hand zu weisenden Gründen (noch) stark ausgeprägt und auch der Gewerkschaft war klar, dass sie ihre Mitglieder kaum zu einem großen Arbeitskampf hätte motivieren können, wenn ein Tarifabschluss nur an der Bildungsteilzeit gescheitert wäre, denn das ist auch für viele Arbeitnehmer keine Herzensangelegenheit - anders als mehr Geld und Ausstiegsoptionen vor dem Rentenalter.

Sonntag, 22. Februar 2015

Elfenbeinturm pur: "Altersarmut existiert in Deutschland praktisch nicht". Und dann spielt Biedermann wieder mal mit den Brandstiftern: Eine "Diktatur der Rentner" sei ante portas


Da wird schon wieder so ein Stück aus der Mottenkiste namens Instrumentalisierung von "Wissenschaft" inszeniert, um scheinbar seriös daherkommende, Ängste produzierende bzw. verstärkende Aussagen zu benutzen, um mit dem gesellschaftspolitischen Feuer zu spielen. Und wieder einmal fungiert die BILD-Zeitung als Regisseur des ganzen unsauberen Spiels. Die "BILD am SONNTAG"-Ausgabe vom 22.02.2015 (die Abbildung zeigt einen Screenshot des Artikels in der Online-Ausgabe) macht so richtig Stimmung und man schüttelt in einem ersten Reflex verwundert den Kopf, um dann zunehmend damit beschäftigt zu sein, Ärger und Wut zu kontrollieren. Aber zuerst der Sachverhalt: Focus Online fasst die Berichterstattung der BILD-Zeitung unter dieser Überschrift zusammen: Goldene Generation von Rentnern: "Am Ende droht die Diktatur der Alten". Und setzt dann noch einen nach: "Altersarmut existiert in Deutschland praktisch nicht". Das muss man erst einmal sacken lassen, denn diese - nun ja - mehr als waghalsige Aussage stammt nicht von irgendeinem dahergelaufenen Redakteur oder Volontär, sondern der - man kann diese Typisierung schon nicht mehr lesen - "Top-Ökonom" Thomas Straubhaar habe sie vorgetragen. Für ihn stellt Altersarmut in Deutschland derzeit kein Problem dar. »Der überragende Teil der Über-65-Jährigen braucht jenseits von Rente, betrieblicher und eigener Vorsorge keinen weiteren Cent vom Staat, um über die Runden zu kommen. Den Rentnern geht es im Vergleich zu jungen Familien oder Alleinerziehenden und auch im internationalen Vergleich also rosig." Wie erfolgreich die deutsche Wirtschaft und der deutsche Sozialstaat in den vergangenen 60 Jahren gewesen sei, zeige sich nirgends so deutlich wie bei den Rentnern.« Dürfen wir jetzt an dieser Stelle ein Loblied auf die heutzutage viel geschmähte umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung erwarten und - was an den Kern des eigentlichen Problems heranführen würde - eine Kritik der unendlichen Geschichte der als "Reformen" verkauften Kürzungen innerhalb des eigentlich und bislang erfolgreichen Hauptsystems der Alterssicherung in Deutschland? Das wäre ja mal was, aber darum geht es den Regisseuren dieses Dramas gar nicht, deshalb bleibt alles im Nebel, um zur eigentlichen Stoßrichtung der Inszenierung zu kommen: Panik verbreiten. Dafür bedient man sich des "Wissenschaftlers".

Freitag, 20. Februar 2015

Noch nie so viele. Kinder unter 3 Jahren in Kitas und Tagespflege. Und viele Fragen jenseits der nackten Zahlen


Es ist ganz offensichtlich eine Erfolgsgeschichte, die sich in den Zahlen niederschlägt. Gemeint ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung für die ganz kleinen Kindern unter drei Jahren in den vergangenen Jahren. Im Jahr 2006 wurden 286.905 Kinder im Alter bis drei Jahre in einer Kita oder in der Kindertagespflege betreut - bis zum März 2014 ist diese Zahl auf 662.701 Kinder angestiegen, was einer Steigerungsrate von 131% innerhalb der letzten acht Jahre bedeutet. Das Statistische Bundesamt meldet sich nun mit der folgenden Schlagzeile zu Wort, die einen weiteren Hinweis darauf gibt, dass wir es mit einer echten Erfolgsstory zu tun haben: Betreuungs­quote unter 3-jähriger Kin­der in West­deutsch­land deutlich gestiegen. Das kann man der neuen gemeinsamen Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Kindertagesbetreuung regional 2014 entnehmen, die Daten zur Situation der Kindertagesbetreuung in allen 402 Stadt- und Landkreisen in Deutschland zur Verfügung stellt.

Kurz zur Erinnerung: »Auf dem Krippengipfel von Bund, Ländern und Kommunen im Jahr 2007 wurde vereinbart, bis zum Jahr 2013 bundesweit für 35 % der Kinder unter 3 Jahren ein Angebot zur Kindertagesbetreuung in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Tagesmutter beziehungsweise einen Tagesvater zu schaffen. Die damalige Planungsgröße wurde auf 750.000 Plätze beziffert. Mittlerweile wird der Bedarf sogar auf rund 780.000 Plätze für unter 3-Jährige geschätzt, was einer Betreuungsquote von gut 39 % entspricht. Da der Bedarf regional unterschiedlich hoch sein wird, kann es auf regionaler Ebene zu deutlichen Abweichungen nach oben oder auch nach unten kommen. Seit dem 1. August 2013 hat in Deutschland jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege«, schreiben die Statistiker in ihrer Veröffentlichung (S. 5). Schaut man auf den in der Abbildung dargestellten aktuellen Wert, dann könnte man geneigt sein zu bilanzieren: Mission Accomplished. Allerdings bestände dann auch die Gefahr, dass man der gleichen Fehleinschätzung unterliegt wie der damalige amerikanische Präsident George W. Bush am 1. Mai 2003 auf dem Flugzeugträger USS Abraham Lincoln in seiner Fernsehrede an die amerikanische Nation, in der er "mission accomplished" hinsichtlich des Irak-Kriegs verkündete. Bekanntlich ging es dann erst richtig los. Und dem aufmerksamen Leser wird nicht entgangen sein, dass zwischen den für 2014 ausgewiesenen 662.701 tatsächlich betreuten Kindern unter drei Jahren und den als Zielgröße ausgewiesenen 750.000 bzw. mittlerweile auf 780.000 Betreuungsplätzen zur (angeblichen) Rechtsanspruchserfüllung noch eine ordentliche Lücke klafft. Und die Insider wissen, dass auch diese Quote von 39 % von vielen Fachleuten als zu niedrig angesetzt eingeschätzt wird, der tatsächliche Bedarf also eigentlich einen noch höheren Wert zur Folge haben müsste. Haben wir es also mit einem "Bush-Effekt" in der Kindertagesbetreuung zu tun?

Donnerstag, 19. Februar 2015

Armut. Armutsgefährdungsquoten. Ein Durchschnitt und mehrere andere Durchschnitte. Zum neuen Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über die regionale Armutsentwicklung


Es gibt ja bekanntlich den bedenkenswerten Spruch: Auf die Verpackung kommt es an. Dies kann man in gewisser Hinsicht auch auf ein heute durch die mediale Öffentlichkeit getriebenes Thema anlässlich einer neuen Veröffentlichung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes übertragen: Die zerklüftete Republik. Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2014, so ist der aktualisierte Bericht überschrieben worden. Es gibt einige zentrale Befunde, die vom Paritätischen hinsichtlich der Armutsentwicklung herausgestellt werden: »Die Armut in Deutschland hat mit einer Armutsquote von 15,5 Prozent ein neues Rekordhoch erreicht und umfasst rund 12,5 Millionen Menschen. Der Anstieg der Armut ist fast flächendeckend. In 13 der 16 Bundesländer hat die Armut zugenommen ... Die Länder und Regionen, die bereits in den drei vergangenen Berichten die bedenklichsten Trends zeigten – das Ruhrgebiet, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – setzen sich ein weiteres Mal negativ ab, indem sie erneut überproportionale Zuwächse aufweisen. Die regionale Zerrissenheit in Deutschland hat sich im Vergleich der letzten Jahre verschärft. Betrug der Abstand zwischen der am wenigsten und der am meisten von Armut betroffenen Region 2006 noch 17,8 Prozentpunkte, sind es 2013 bereits 24,8 Prozentpunkte. ls neue Problemregion könnte sich neben dem Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen auch der Großraum Köln/Düsseldorf entpuppen, in dem mehr als fünf Millionen Menschen leben, und in dem die Armut seit 2006 um 31 Prozent auf mittlerweile deutlich überdurchschnittliche 16,8 Prozent zugenommen hat.« Und wer ist besonders betroffen?

Mittwoch, 18. Februar 2015

Das "Betreuungsgeld" und seine Inanspruchnahme. Die streut ganz erheblich zwischen den Bundesländern


Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat auf der Basis der amtlichen Statistik die "Betreuungsgeldquote" für das 4. Quartal 2014 berechnet. Unter der "Betreuungsgeldquote" versteht man die „anspruchsbegründenden" Kinder (für die deren Eltern Betreuungsgeld beziehen) in Bezug zur Zahl der Kinder im „Betreuungsgeldregelalter“ (15. bis 36. Lebensmonat). Im Bundesdurchschnitt belief sich diese Quote nach den Berechnungen von Paul M. Schröder auf 45,3%. Allerdings mit einer erheblichen Streuung zwischen den einzelnen Bundesländern, die von nur 6,3% in Sachsen-Anhalt bis zu 66,8% in Baden-Württemberg reicht. Damit liegt Baden-Württemberg sogar noch vor Bayern, wo man sich beispielsweise durch die automatische Versendung der teilweise vorausgefüllten Antragsformulare besonders intensiv um eine möglichst hohe Inanspruchnahmequote bemüht.

Überlastet und unterfinanziert - die Notaufnahmen in vielen Krankenhäusern. Zugleich ein Lehrstück über versäulte Hilfesysteme. Und über einen ambivalenten Wertewandel

Das Gesundheitswesen in Deutschland ist a) in seiner faktischen Ausgestaltung nur historisch zu verstehen und b) nicht nur nach Einschätzung ausgewiesener Gesundheitspolitiker ein nicht-vergnügungssteuerpflichtiges "Haifischbecken", im dem sich allerlei beißfreudige Interessengruppen tummeln, die ihre Reviere verteidigen. Man kann es auch so formulieren: Der Grad der "Versäulung" der einzelnen Hilfesysteme ist im Gesundheitswesen immer noch sehr stark ausgeprägt und die Suche nach Ansatzpunkten für ein Aufbrechen der mit der Versäulung immer auch verbundenen Abschottung einzelner Leistungssegmente - man denke an dieser Stelle nur an die Versuche der Einführung einer "integrierten Versorgung" an der Schnittstelle ambulant und stationär - füllt ganze Archive. Es wurde bereits angedeutet - die "Schnittstelle" zwischen der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung war und ist heftig umstritten.

In der Idealwelt geht das so: Die niedergelassenen Vertragsärzte sind für die ambulante, sowohl haus- wie auch fachärztliche Versorgung zuständig. Und dazu gehören eigentlich auch Hausbesuche und vor allem die Sicherstellung der ambulanten Versorgung an Wochenende oder an Feiertagen. Dafür gibt es dann einen - regional immer noch sehr unterschiedlich organisierten - ärztlichen Bereitschaftsdienst, den die niedergelassenen Ärzte bestücken müssen. Entweder selbst oder dadurch, dass die Dienste an Ärzte vergeben werden, die das auf Honorarbasis machen. Aber neben diesen Bereitschaftsdiensten der niedergelassenen Ärzte gibt es dann auch noch die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die rund um die Uhr geöffnet sind. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass die beiden Hilfesysteme eigentlich nichts miteinander zu tun haben und für die Idealwelt würde das auch gelten, denn die Notaufnahmen der Kliniken wären hier zuständig für Unfallopfer oder schwerere Erkrankungen, während alle leichten und mittelschweren Fälle zu den Niedergelassenen gehen. Aber bekanntlich leben wir nicht in einer Idealwelt.

Dienstag, 17. Februar 2015

8,17 Euro, 10,98 Euro bzw. eigentlich 11,94 Euro pro Stunde. Und 2028 dann 17,84 Euro. Es geht um den existenzsichernden Mindestlohn


Immer wieder wurde und wird in der Mindestlohndiskussion auf die existenzsichernde Funktion des gesetzlichen Mindestlohns verwiesen. Man soll von der Arbeit leben können - und beispielsweise nicht auf ergänzende, das Erwerbseinkommen aufstockende Hartz IV-Leistungen aus dem Grundsicherungssystem angewiesen sein. Und eine Altersrente oberhalb der Grundsicherung für Ältere soll auch drin sein. Aber kann das mit den 8,50 Euro pro Stunde, die nunmehr seit Jahresanfang für viele, wenn auch nicht für alle alle als Lohnuntergrenze Gültigkeit haben, gelingen? Dieser Frage geht Johannes Steffen mit aktualisierten Berechnungen nach, die er auf dem Portal Sozialpolitik veröffentlicht hat: Ein Mindestlohn für Arbeit und Rente. Erforderliche Höhe eines existenzsichernden Mindestlohns, so ist seine hilfreiche Ausarbeitung überschrieben. Und seine Ergebnisse verdeutlichen Licht und Schatten des Hoffnungsträgers gesetzlicher Mindestlohn. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Befunde von Steffen.

Montag, 16. Februar 2015

Hartz IV: Teurer Strom, Energiearmut und das ewige Pauschalierungsdilemma


Mit dem Beginn des neuen Jahres wurden die Leistungen im Hartz IV-System erhöht: Alleinstehende müssen mit einem Eck-Regelsatz von 399 Euro monatlich auskommen, bis zum Jahresende 2014 waren es noch 391 Euro. Die Erhöhung des Regelsatzes um 8 Euro pro Monat orientiert sich zu  70 Prozent an den Verbraucherpreisen sowie zu 30 Prozent am Lohnniveau. Zusätzlich zu den Regelleistungen werden die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete inkl. Heizkosten) übernommen, wobei die Betonung auf "angemessen" liegt. Die Stromkosten, die in einem Hartz IV-Haushalt anfallen, sind aus dem Regelsatz zu decken - und dafür stehen kalkulatorisch die in der Abbildung ausgewiesenen 33,36 Euro pro Monat für "Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung" zur Verfügung. Das Vergleichsportal CHECK24 hat nun die Ergebnisse einer Vergleichsanalyse der realen Stromkosten und der im Regelsatz eingeplanten Mittel vorgenommen: Stromkosten höher als Hartz-IV-Satz für Energie, so das zentrale Ergebnis des Vergleichs.

Samstag, 14. Februar 2015

Die faktische Kraft des Formalen auf dem Arbeitsmarkt und die notwendigen arbeitsmarktpolitischen Konsequenzen

Jeder, der sich nur ein wenig auskennt im Bereich der Arbeitsvermittlung, weiß um den Stellenwert des formalen Berufsabschlusses auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die hier agierenden Arbeitgeber sind sehr stark abschlussorientiert, was bedeutet, dass das Vorhandensein eines, zuweilen irgendeines Berufsabschlusses als Flaschenhals beim Zugang zu einer, zuweilen irgendeiner Beschäftigung fungiert. Das ist dann nicht nur ein  Problem für die Arbeitsuchenden, die keinen solchen Abschluss haben, sondern auch für die, die beispielsweise während einer mehr oder weniger langen Zeit der Arbeitslosigkeit an Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen haben, die mit einem Zertifikat des Maßnahmeträgers abgeschlossen wurden, denn viele (potenzielle) Arbeitgeber werten diese Zertifikate unterhalb eines formalen Berufsabschlusses sehr niedrig. Insofern kann ein fehlender Berufsabschluss auf dem deutschen Arbeitsmarkt wie ein - notwendigerweise ungerecht wirkendes - statistisches Ausschlussmerkmal den Zugang zu einem neuen Job blockieren, selbst wenn der Betroffene eigentlich über die erforderlichen Kompetenzen verfügt. Aber er kommt gar nicht in die Nähe einer Chance, diese überhaupt zeigen zu können. Eine Studie aus dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) hat diesen an sich seit langem bekannten Sachverhalt neu aufgerufen und mit Daten zu belegen versucht.

Donnerstag, 12. Februar 2015

Die Kosovaren stehen vor den Toren von München und Essen. Zur Ambivalenz eines Ausschnitts der Zuwanderung nach Deutschland


In der BILD-Zeitung war diese Tage die Schlagzeile "Kosovaren-Ansturm auf Bayern" zu lesen. "Allein 800 an einem Tag". Bereits am 8. Februar 2015 kam die BILD am SONNTAG mit dieser Titelschlagzeile auf den Markt: "Asyl-Lawine" aus dem Kosovo. Und darunter war zu lesen: »Diplomaten fordern Massen-Abschiebungen per Flugzeug! So sollen illegale Einwanderer abgeschreckt werden.«

Nun könnte man das - nicht unberechtigt - als einen weiteren Versuch der billigen Stimmungsmache gegenüber Zuwanderern verbuchen. Allerdings markieren diese Schlagzeilen eine reale Entwicklung, die sich als hoch problematisch erweisen kann (und wird) im Kontext der sich aufheizenden Diskussion über die zunehmende Zuwanderung nach Deutschland und die den Menschen, die zu uns kommen, (noch) sehr zugewandte Stimmung in weiten Teilen der Bevölkerung. Aber auch unabhängig von diesen grundsätzlichen Fragen stellen sich handfeste sozialpolitische Probleme, denn die vielen Menschen müssen - und sei es bis zur Ablehnung ihres Asylgesuchs - untergebracht und versorgt werden. Die Abbildung mit der Entwicklung der Asylerstantragszahlen in den drei Jahren 2012 bis 2014, ergänzt um den Wert für Januar 2015, verdeutlicht den kontinuierlichen Anstieg der nach Deutschland kommenden Asylbewerber und den erheblichen Sprung, der für Januar 2015 festzustellen ist. Allein in diesem Monat wurden 21.679 Erstanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verzeichnet. Im Vergleich zum Januar 2014 (12.556 Personen mit einem Asylerstantrag), ist das eine Steigerung um 72,7%. Von allen Asylerstanträgen entfallen 14% auf Menschen aus dem Kosovo, eine gewaltige Steigerung von +572,7% gegenüber dem Vorjahr. Was ist hier los?

Mittwoch, 11. Februar 2015

Diesseits und jenseits der Kümmerexistenz. Arme und reiche (Solo)Selbständige, die vielen dazwischen und die Frage, was sich denn wie lohnt

Es ist ja zu einer gewissen Unsitte geworden, dass man Studien vor ihrer allgemeinen Veröffentlichung exklusiv irgendeinem Medium zur Verfügung stellt, das sich dann hoffentlich bedankt mit einer entsprechend prominent platzierten Berichterstattung, an die man ansonsten vielleicht nicht gekommen wäre. Das kann Sinn machen, kann aber auch zuweilen zu einem Ergebnis führen, das man so nicht haben wollte. Weil Berichterstattung kann nur sehr selektiv sein, muss verkürzen und zuweilen greift man nur einen und dann noch nicht einmal den für die Studienverfasser wichtigsten Aspekt heraus, weil der gerade gut in die Landschaft passt. Diese Tage kann man dieses allgemeine Muster wieder einmal exemplarisch studieren am Beispiel einer neuen Studie des DIW Berlin zur Selbständigkeit in Deutschland. So berichtete Philip Plickert in der FAZ unter der Überschrift Selbständig - aber oft arm über eine der Zeitung vorliegende "neue, noch unveröffentlichte Studie" des DIW. »Der Sprung in die Selbständigkeit ist mit Risiken verbunden. Und es winken noch nicht einmal immer gute Einkommen. Fast jeder fünfte Selbständige ohne Mitarbeiter verdient je Stunde weniger als das Mindestlohnniveau«, kann man da lesen. Und der DIW-Forschungsdirektor Alexander Kritiklos wird in dem Artikel zitiert mit den Worten, dass die Zahl der "Kümmerexistenzen" höher sei als er erwartet hätte. Um das zu untermauern, werden auch Zahlen geliefert: „18 Prozent der Solo-Selbständigen in Deutschland, das sind etwa 400.000, verdienen weniger als 5 Euro netto je Stunde und haben damit weniger als den aktuellen Bruttomindestlohn“, so Kritikos. Unter den abhängig Beschäftigten lag nur jeder Zehnte unter 5 Euro Nettolohn. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung geht das DIW dann mit dieser Pressemitteilung an die Öffentlichkeit: Selbständigkeit lohnt sich doch. Schon die Überschrift deutet an, dass hier wohl "korrigierend" auf die Berichterstattung im Vorfeld der Veröffentlichung der angesprochenen Studie reagiert werden soll.

Dienstag, 10. Februar 2015

Es lohnt sich. Kräftiger Anstieg der Reallöhne. Also im Durchschnitt über alle Arbeitnehmer und mit Wasser im Wein


Offensichtlich läuft es gut in Deutschland. Eine Erfolgsmeldung nach der anderen. Exporte, Importe und Exportüberschuss erreichen neue Rekordwerte, so berichtete das Statistische Bundesamt am 09.02.2015: »Die Außenhandelsbilanz schloss im Jahr 2014 mit dem bislang höchsten Überschuss von 217,0 Milliarden Euro ab. Damit wurde der bisherige Höchstwert von 195,3 Milliarden Euro im Jahr 2007 deutlich übertroffen.« Und am gleichen Tag legen die Bundesstatistiker nach und verkünden eine frohe Botschaft für die Arbeitnehmer: Reallohn­index 2014 um 1,6 % gestiegen. Der Reallohnanstieg von 1,6 % im Jahr 2014 - das ist »der höchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe des Reallohnindex im Jahr 2008.« Allerdings lohnt es sich, genauer hinzuschauen, denn die Statistiker geben wichtige Hinweise, wie es zu diesem an sich erfreulichen Ergebnis gekommen ist und sie schütten durchaus Wasser in den schön daherkommenden Wein: »Der starke Anstieg der Reallöhne im Jahr 2014 ist vor allem durch den niedrigen Anstieg der Verbraucherpreise begründet und nicht vorrangig auf die gestiegenen Verdienste zurückzuführen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich mit + 0,9 % deutlich geringer als im Durchschnitt der letzten 5 Jahre (+ 1,5 %), der Anstieg der Nominallöhne (+ 2,4 %) lag hingegen sogar leicht unter dem entsprechenden Durchschnittswert (+ 2,5 %).« Noch kräftiger erhöhten sich die Löhne der Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt. Sie stiegen im Jahr 2014 sogar um 3,1 %. Über besonders kräftige Zuwächse konnten sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes freuen, die im Durchschnitt 3,5 % mehr Geld bekamen.

Montag, 9. Februar 2015

Unauffällig, nicht sichtbar, verdeckt. Und es werden mehr. Frauen und Obdachlosigkeit

Über Wohnungs- und Obdachlosigkeit wird nicht bzw. wenn, dann nur sehr verzerrt berichtet. Und in den wenigen Berichten geht es fast ausschließlich um Männer. Frauen tauchen so gut wie nie auf. Aber es gibt sie. Christina Hoffmann hat ihren Artikel über obdachlose Frauen überschrieben mit Die Unauffälligen. Rund drei Viertel aller Obdachlosen in Deutschland sind Männer. Frauen ohne Wohnung sind unauffällig, ja fast: nicht sichtbar. Hoffmann notiert in ihrem Artikel:
»Mit Wissenschaftlern und Sozialpädagogen kann man gut und lange über Obdachlosigkeit von Frauen sprechen. Die weiblichen Betroffenen selbst schweigen lieber; es ist schwierig, eine obdachlose Frau für ein Interview zu gewinnen ... Für die Mehrheit der Frauen ohne Wohnung gilt: Sie haben eine große Scham ob ihrer Situation und eine noch größere Angst, erkannt zu werden.«

Sonntag, 8. Februar 2015

Billiger, noch billiger. Wo soll man anfangen? Karstadt, Deutsche Post DHL, Commerzbank ... und Primark treibt es besonders konsequent


Es muss schon nachdenklich stimmen - die deutsche Volkswirtschaft segelt von einem Rekord zum nächsten, ganz anders als viele andere europäische Staaten. Nicht nur im Außenhandel, auch bei der Beschäftigung - und das, obgleich doch ausweislich der Untergangs-Propheten zahlreicher wirtschaftswissenschaftlicher Mainstream-Institute der halbe Untergang des Abendlandes aufgrund des seit dem 1. Januar 2015 in Kraft gesetzten gesetzlichen Mindestlohns angebrochen sein müsste, dem "hunderttausende Arbeitsplätze" zum Opfer fallen sollen. Davon ist aber nichts zu spüren, ganz im Gegenteil. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) schreibt diese Tage in dem aktuellen Bericht Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage: »Die Beschäftigung folgt weiter ihrem stabilen Aufwärtstrend, und auch die Zahl der offenen Stellen steigt weiter. Die Arbeitslosigkeit sinkt im Januar den vierten Monat in Folge. Dem IAB-Arbeitsmarktbarometer zufolge setzt sich diese Entwicklung in den nächsten Monaten fort. Nach einem weiteren Plus um 0,2 auf 101,8 Punkte signalisiert der Indikator einen leichten Rückgang der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit in den nächsten drei Monaten. Wesentliche Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit sind gegenwärtig nicht wahrnehmbar.« Nicht dass das die Katheder-Kritiker irgendwie erschüttert in ihrer ideologisch einzementierten Position. Aber es deutet bei nüchterner Betrachtung darauf hin, dass es kaum eine bessere Zeit gibt als jetzt, eine gesetzliche Lohnuntergrenze einzuführen.

Die mediale Aufmerksamkeit fokussiert derzeit auf zwangsläufig sich ergebende Anpassungsprobleme für einige Billig-Geschäftsmodelle nach Einführung des Mindestlohns, wobei die betriebswirtschaftlichen Probleme einiger immer eingeordnet werden in eine Anfage an "den" Mindestlohn und seine angeblich negativen Wirkungen. Dabei gibt es hier eine zweite Seite der Medaille, über die punktuell aufgrund des derzeit gehäuften Auftretens zwar auch berichtet wird, aber zumeist nur isoliert bezogen auf das Unternehmen A oder B und nicht eingebettet in eine vergleichbar grundsätzliche übergeordnete Anfrage, die sich allerdings anbieten würde: Die Billigheimer-Strategie vieler Unternehmen, betriebswirtschaftlich im Einzelfall rational, volkswirtschaftlich im Zusammenspiel aber desaströs. Hierzu einige Beispiele aus der deutschen Arbeitswelt.

Dienstag, 3. Februar 2015

Beim Mindestlohn-Bashing darf die Schattenwirtschaft nicht fehlen. Und wenn sie passend gemacht werden muss

Es sind harte Zeiten für die Mindestlohn-Befürworter. Überall wird man konfrontiert mit (angeblichen) Problemen, die durch die neue Lohnuntergrenze ans Tageslicht kommen. Nachdem im Vorfeld der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von vielen Ökonomen massive Beschäftigungsverluste vorhergesagt wurden, von denen die Bundesagentur für Arbeit bislang in ihren Zahlen, in denen sich das aufgrund der Kündigungsfristen schon hätte niederschlagen müssen, (noch) nichts erkennen kann (bzw. ganz im Gegenteil, wie ein Blick auf den Frühindikator des IAB zeigt: Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Januar 2015 zum vierten Mal in Folge gestiegen), hat sich in den vergangenen Tagen die hochgekochte Debatte verschoben auf das Feld des (angeblichen) "Bürokratiemonsters", mit dem viele Unternehmen zu kämpfen haben. Aber auch hier wurde und wird immer öfter auf gewisse Widersprüche zwischen Behauptungen und Realität hingewiesen.

In dieser Situation "passen" dann wie gerufen solche Schlagzeilen: Mehr Schwarzarbeit wegen MindestlohnWo mehr Lohn ist, ist mehr Schatten oder noch deutlicher, damit gar nicht erst Zweifel aufkommen: Mindestlohn befeuert Schwarzarbeit in Deutschland. Und andere Medien schreiben diese Aussage ab und reichen sie weiter. Es wird bei vielen Menschen hängen bleiben. Aber was ist dran an dieser Botschaft?

Am ausgestreckten Arm verhungern lassen - nach diesem Motto scheint das Bundesarbeitsministerium zu agieren, egal, was das Bundessozialgericht so urteilt

Das Bundessozialgericht urteilt - ja und? Man muss ja nun wirklich nicht alles umsetzen, was die Robenträger so entscheiden. So oder ähnlich kann und muss man das Verhalten der Bundesregierung zusammenfassen, hinsichtlich behinderter Menschen, die bei ihren Eltern oder in Wohngruppen leben. Denen verweigert man weiterhin den vollen Sozialhilfesatz. Vgl. dazu den Artikel Vorenthaltene Selbständigkeit. Worum geht es?

»79 Euro pro Monat sind für Mittellose viel Geld. Für dieses Plus, den Unterschiedsbetrag zwischen Regelbedarfsstufe drei (320 Euro) und eins (399 Euro) bei der Sozialhilfe, haben sich erwerbsunfähige Behinderte in drei Verfahren erfolgreich durch die Instanzen gekämpft. Das Bundessozialgericht (BSG) sprach Betroffenen in einem Grundsatzurteil vom 23. Juli 2014 den vollen Sozialhilfesatz für Alleinstehende zu, auch wenn sie im Haushalt der Eltern oder in Wohngemeinschaften leben. Nur so sei der Gleichheitsgrundsatz gewahrt.«

Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts vgl. auch die Pressemitteilung des Gerichts: Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nach Regelbedarfsstufe 1 (100 %), dort gibt es auch die Links zu den drei Urteilen vom 23.07.2014, B 8 SO 14/13 R, B 8 SO 12/13 R sowie B 8 SO 31/12 R.

Und was ist jetzt das Problem?

Sonntag, 1. Februar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn: Von krampfhaft konstruierten Beispielen zu seinen angeblich schlimmen Folgen über parteipolitische Aufforderungen, der Staat möge sich selbst stilllegen bis hin zu den echten Baustellen, über die kaum einer spricht

Kaum ist die Tinte trocken, geht es weiter mit den Angriffswellen gegen die neue, nicht für alle, aber für viele geltenden gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde. Am 28. Januar 2015 wurde hier in dem Blog-Beitrag Noch auf der Entbindungsstation wird am Mindestlohn gezerrt und gerüttelt. Und manche Forderungen nach "Entbürokratisierung" erweisen sich als Scheunentor für "Mindestlohn light"-Strategen davor gewarnt, dass man aus parteipolitischen Motiven heraus faktisch Beihilfe leisten will für eine Ermöglichung des Unterlaufens der neuen Mindestlohnregelung. Konkret wurde dieser Vorwurf illustriert am Beispiel der Forderung, der Arbeitszeit-Dokumentation bei den geringfügig Beschäftigten, umgangssprachlich auch als Minijobber bekannt, aufzuweichen bzw. abzuschaffen.

In der neuen Print-Ausgabe des SPIEGEL (Heft 6/2015) wurde das Thema gesetzlicher Mindestlohn und seine Infragestellung ebenfalls aufgegriffen unter der bezeichnenden Überschrift "Irrfahrt der Lobbyisten" (S. 60 ff.): »Um Punkte bei der eigenen Klientel zu machen, entfacht die Union eine Kampagne gegen das Mindestlohngesetz von Arbeitsministerin Andrea Nahles. Nur: Das angebliche Bürokratieproblem existiert in Wahrheit nicht.«