Dienstag, 24. September 2013

Da ist er schon, der Mindestlohn. Bevor sich die Parteien nach der Bundestagswahl überhaupt sortiert haben, wird schon wieder mit Studien hantiert

Diese Schlagzeile ist natürlich kein Zufall, sondern bewusst platziert: "Forscher halten Mindestlohn von 8,50 Euro für zu hoch". Denn während die Parteien am Tag 2 nach der Bundestagswahl entweder noch staunend die knapp verpasste absolute Mehrheit betasten oder sich als Oppositionsparteien SPD und Grüne vor dem Anruf der Bundeskanzlerin fürchten, weil sie ahnen, was ihnen in einer Koalition drohen könnte/wird, versuchen alle möglichen Akteure ihre Anliegen und Inhalte in und über die Medien in das politische Grundrauschen einzuspeisen, damit sie bei den irgendwann dann doch anstehenden Koalitionsverhandlungen Berücksichtigung finden können. Und das angesichts der Bedeutung, die das Thema bei den Noch-Oppositionsparteien hat, in diesen Verhandlungen der Mindestlohn eine wichtige, symbolhafte Bedeutung bekommen wird, erscheint nun wirklich sehr plausibel.

Die Ausgangslage ist relativ einfach: Es geht um zwei Grundsatzfragen, die entschieden werden müssen:
  1. Soll es einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn geben, der quer über alle Branchen und Regionen Gültigkeit hätte oder doch eher ein System von zahlreichen nach Branchen und Regionen ausdifferenzierten Lohnuntergrenzen, die von den Tarifparteien zu vereinbaren wären, aber nur da, wo derzeit keine wie auch immer gearteten tariflichen Regelungen existieren?
  2. Und wenn es einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn geben würde, welche Höhe soll denn dieser allgemeine Mindestlohn haben? 8,50 Euro, 10 Euro gar - oder doch lieber erst mal deutlich unter diesen in der öffentlichen Debatte bereits gesetzten Werte bleiben?
Immer mehr in den Hintergrund rückt die bislang dominierende Grundlinie des Streits über den Mindestlohn an sich: Auf der einen Seite die Apologeten einer "Mindestlohn-löst-ganz-viele-Probleme"-Erwartungshaltung, auf der anderen Seite die Funktionäre der Wirtschaft wie auch großer Teile des deutschen Establishments der Wirtschaftswissenschaft, die mit der Einführung eines Mindestlohns den Teufel höchstselbst vor unserer Haustür klingeln sehen und teilweise - wie der Herr Sinn vom ifo-Institut - millionenfache Jobverluste im Kaffeesatz gefunden haben. Angesichts der neuen Machtverhältnisse seit der Bundestagswahl und der aus ihr entspringenden Zwangsläufigkeit einer wie auch immer gefärbten Koalition von Frau Merkel mit den Roten oder Grünen wird auch den Teufelsaustreibern klar sein, dass der Mindestlohn kommen wird. Also macht es Sinn, die Argumentationskraft zu fokussieren auf die letztendliche Höhe dieser Regulierung des Preises für den Faktor Arbeit.

So muss man dann wohl auch die neue Studie des DIW verstehen und einordnen, über die heute schon auf Spiegel Online berichtet wird, obgleich sie erst morgen der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Die Hauptbotschaft wird folgendermaßen zusammen gefasst: »Die möglichen Koalitionspartner der Union wollen einen Mindestlohn von 8,50 Euro. Doch der könnte laut einer DIW-Studie kleine Betriebe in Schwierigkeiten bringen und die Zahl der Minijobs steigen lassen. Die Forscher empfehlen, niedriger einzusteigen.« Das DIW konstatiert auf der einen Seite, dass die Einführung einer Untergrenze von 8,50 Euro demnach wie gewünscht die Ausbreitung von Niedriglöhnen in bestimmten Branchen bremsen könnte, ohne international tätige Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden. Auf der anderen Seite wird hervorgehoben, dass insbesondere Kleinste- und Kleinbetriebe von einem Mindestlohn in dieser Höhe getroffen werden und versuchen müssen, die damit verbundenen höheren Kosten an die Verbraucher in Form höherer Preise weiterzureichen.

Zwar würden nach den DIW-Berechnungen immerhin 17% der Arbeitnehmer unmittelbar in Form höherer Stundenentgelte profitieren, aber zugleich wird darauf hingewiesen, dass - angeblich - nur etwa ein Viertel der zusätzlichen Lohnsumme in der Haushaltskasse ankommen wird. Das DIW betont außerdem, dass auch das Aufstocker-Phänomen größtenteils nicht wirklich gelöst wird, denn die Mehrheit der Aufstocker im Grundsicherungssystem gehen einer geringfügigen Beschäftigung nach - allerdings, das taucht in dem Beitrag nicht auf, würde der systematischen Subventionierung von Niedrigstlöhnen über Steuermittel ein gewisser Riegel vorgeschoben werden können.
Die DIW-Forscher befürchten deshalb, dass Arbeitgeber noch häufiger Minijobs anbieten würden. "Die Abkehr von Normalarbeitsverhältnissen zulasten der Sozialversicherungen könnte einen neuen Schub erhalten", so ein Zitat aus der noch nicht veröffentlichten Studie - was allerdings auch so gelesen werden kann, dass man sich ja mal Gedanken machen könnte über die (Un-)Sinnhaftigkeit der Minijobs in der heutigen Form an sich.

Immerhin: "Es gibt keine eindeutigen Belege dafür, dass ein Mindestlohn zu Arbeitsplatzverlusten führt", so die DIW-Studie.

Aber das DIW gibt sich pragmatisch: Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sei ein "Feldexperiment", das vorsichtig begonnen werden sollte. Es wird dafür plädiert, etwas tiefer als bei 8,50 Euro einzusteigen, eventuell bei sieben Euro. "Dann sollte man die Dosis langsam erhöhen - wenn es funktioniert."

Während das DIW das große Menetekel Arbeitsplatzabbau für weitgehend gegenstandslos erklärt (wenn man es denn nicht übertreibt mit der Höhe), wirft Johannes Pennekamp in der FAZ genau diese Frage bereits in seiner Artikelüberschrift erneut auf den Markt: "Vernichten Mindestlöhne Arbeitsplätze?" Und auch er bezieht sich bei dem Versuch, diese Frage zu beantworten, auf Studien, denn »die wissenschaftlichen Arbeiten, die die tatsächliche Wirkung strikter Lohnuntergrenzen untersucht haben, ergeben ein sehr viel differenzierteres Bild. In mehreren empirische Studien aus dem Ausland konnten keine negativen Beschäftigungseffekte festgestellt werden.«
Er verweist am Anfang seines Beitrags auf ein derzeit von den Mindestlohn-Gegnern gerne zitiertes Negativbeispiel:

»Als Musterbeispiel dafür, dass Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten oder den Einstieg in den Arbeitsmarkt von vornherein verhindern, gilt Frankreich. Der Mindestlohn betrug dort zuletzt 9,43 Euro, die Arbeitslosigkeit der 15 bis 24 Jahre alten Franzosen betrug im vergangenen Jahr nach OECD-Angaben beinahe 24 Prozent. Eine Reihe wissenschaftlicher Studien sieht einen direkten Zusammenhang ... Und die französischen Ökonomen Peirre Cahuc und Stéphane Carcillo kamen im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass ein einprozentiger Anstieg der Arbeitskosten die Beschäftigung unter den Geringqualifizierten um ein Prozent reduziere.«

Aber wo das Schlechte verweilt, da ist das Gute nicht weit. Es gibt eben auch Positivbeispiele:

»Für Schlagzeilen sorgte vor zwei Jahren eine Studie aus den Vereinigten Staaten, in der Arbeitsmarktforscher der Eliteuniversität Berkeley zu dem Schluss kommen, das Mindestlohnerhöhungen „starke Verdiensteffekte und keine Beschäftigungseffekte“ nach sich ziehen. Aus der Masse empirischer Mindestlohnstudien ragte die Arbeit heraus, da die Forscher nicht nur isoliert zwei Regionen  - eine mit und eine ohne Mindestlohn - über einen kurzen Zeitraum miteinander verglichen. Sie betrachteten stattdessen Regionen im ganzen Land und griffen auf Daten aus einzelnen Counties (Landkreise) zurück. Da der Untersuchungszeitraum auf 16 Jahre ausgedehnt wurde, konnten auch Langzeitfolgen eingeführter oder erhöhter Mindestlöhne betrachtet werden. Am positiven Fazit der Forscher änderte das nichts.«

Auch  aus Großbritannien, einem Land, in dem seit vielen Jahren ein flächendeckender Mindestlohn existiert, werden positive Studienergebnisse berichtet. Und die haben mit der "Low Pay Commission" auch ein durchaus interessantes und vor allem schlankes Verfahren der Festlegung der Mindestlohnhöhe gefunden, bei dem gerade die tatsächlichen Arbeitsmarkteffekte umfassende Berücksichtigung finden.

Wir dürfen gespannt sein, wie die Mindestlohndiskussion in die Koalitionsverhandlungen rein geht und wie sie wieder raus kommen wird.