Freitag, 22. September 2017

Hartz IV-Empfänger bekommen 1,63% mehr Geld. Von der Angemessenheit, ungedeckten Stromkosten und Mieten mit Selbstbeteiligung


Der Bundestagswahlkampf neigt sich dem Ende zu, am Sonntag Abend sind wir schlauer. Und viele haben sich beklagt, dass wichtige Themen keine oder nur am Rande eine Rolle gespielt haben. In den letzten Zügen des Wahlkampfs haben wir noch erleben dürfen, wie eine große sozialpolitische Baustelle in das Scheinwerferlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit gezogen oder geschoben wurde - die Pflege. Aber ein großer Bereich, von dem mehr als sechs Millionen Menschen betroffen sind, ist in seinem Schattendasein verblieben: Hartz IV, das Grundsicherungssystem (SGB II). Wenn überhaupt, dann wird sehr allgemein und oftmals plakativ über das Hartz IV-System diskutiert. Tobias Lill fasst diese Ebene in seinem Beitrag "Erfolgsgeschichte" oder "Armut per Gesetz"?, der in der Online-Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung zu finden ist, gut zusammen. In diesem Zusammenhang kann man auch immer wieder beobachten, dass Hartz IV und die davon Betroffenen auf Arbeitslosigkeit reduziert werden - übersehen wird dabei, dass die Grundsicherung Millionen Menschen betrifft, die gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können). 2 Mio. Kinder und Jugendlichen lebten 2016 in Familien, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten - das waren 14,8 Prozent aller Kinder und Jugendlichen. In den Bundesländern reichte diese SGB II-Quote von 7,0 Prozent in Bayern bis 31,2 Prozent in Berlin. In der Hauptstadt lebt also fast jedes dritte Kind in einem Hartz IV-Haushalt.

Aber die Menschen im Grundsicherungsbezug dürfen sich freuen. Ab dem 1. Januar 2018 gibt es mehr Geld. Unter der sehr technisch daherkommenden Überschrift Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe. Fortschreibung gemäß gesetzlicher Vorgaben für 2018 – Regelsatz für Einpersonenhaushalte steigt auf 416 Euro hat sich das Bundesarbeitsministerium Anfang September an die Öffentlichkeit gewandt.

Die Abbildung am Anfang dieses Beitrags verdeutlicht, was derzeit und ab dem kommenden Jahr an Regelleistungen zu erwarten ist, zuzüglich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die mit der "Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018" (RBSFV 2018) einhergehende Erhöhung kommt mit 1,63 Prozent überschaubar daher.

Die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles wird mit diesen Worten zitiert:

»Die Anpassung der Regelsätze erfolgt nach einem klaren und transparenten Mechanismus. Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe nehmen an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teil. Das System der Grundsicherung ist leistungsstark und sucht seinesgleichen in Europa und der Welt.«

Nun bekommt also ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger für den Regelbedarf statt 409 Euro demnächst 416 Euro, ein Plus von 7 Euro pro Monat. Unabhängig von der Frage, ob der Steigerungsbetrag angemessen ist oder nicht, wird bereits die Höhe der Leistungen an sich kritisiert. Das kann man dann an solchen Pressemitteilungen ablesen: Hartz IV: Paritätischer fordert Regelsatz von 529 Euro - ein ganz erheblicher Unterschied:

»Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2018 um lediglich 7 Euro auf dann 416 Euro. In einer Studie hatte der Verband der Bundesregierung zuletzt manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nachgewiesen, die aktuell zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Ohne jegliche Korrektur würden die viel zu niedrigen Regelsätze nun schlicht entsprechend der Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben.«

"Der jetzige Regelsatz ist Ausdruck von kleinlicher Missgunst und armutspolitischer Ignoranz", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, der gleich noch einen nachlegt mit Blick auf die Zeit nach dem kommenden Sonntag: "Im Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung muss zwingend eine Reform der Regelsatzberechnung sowie die Schaffung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung verankert sein."

Bei der angesprochenen Studie des Wohlfahrtsverbands handelt es sich um diese Expertise:

Rudolf Martens et al. (2016): Regelsätze 2017. Kritische Anmerkungen zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Bundesministerium Arbeit und Soziales und Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle, Berlin, September 2016

Bereits im vergangenen Jahr wurde das anlässlich der Anhebung der Hartz IV-Sätze kritisch thematisiert in diesem Blog-Beitrag vom 26. September 2016: Hartz IV: Wie viel mehr sollten es denn sein müssen oder dürfen? Der Streit um die (Nicht-)Erhöhung der Regelbedarfe im SGB II. Die Kritik an der unzureichenden Höhe der Regelleistungen im Hartz IV-System hat eine mittlerweile lange Tradition, vgl. dazu nur als ein Beispiel von vielen die Studie von Irene Becker, Bedarfsbemessung bei Hartz IV. Zur Ableitung von Regelleistungen auf der Basis des „Hartz-IV-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts, die im Jahr 2010 veröffentlicht wurde.
Im vergangenen Jahr wurde ein neues detailliertes Gutachten von Irene Becker hinsichtlich der Frage einer "richtigen" Bemessung der Regelleistungen veröffentlicht, das die Diakonie Deutschland in Auftrag gegeben hatte: Regelbedarfsbemessung: Gutachten zum Gesetzentwurf 2016.

Falls nun jemand auf den Gedanken kommen sollte, die Frage aufzuwerfen, warum man denn die von nicht wenigen Fachleuten kritisierte Unterdimensionierung des zugestandenen Regelbedarfs nicht durch eine wenigstens teilweise Anhebung zu korrigieren versucht, dann wird man sicher sofort mit den Mehrausgaben konfrontiert, die das natürlich zur Folge hätte. Allerdings - und das mag die Widerständigkeit in der Politik selbst gegenüber überschaubaren Anhebungen der Regelleistungen erklären - ist vielleicht von weitaus größerer Bedeutung der Tatbestand der Mindereinnahmen, die so etwas auslösen würde: Von besonderer Bedeutung sind die Wechselwirkungen mit dem Steuersystem, denn die Steuereinnahmen des Staates werden u.a. begrenzt durch das steuerfrei zu stellende Existenzminimum, was über den Grundfreibetrag im Einkommenssteuerrecht abgebildet wird. Dem Einkommensteuerpflichtigen muss nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen soviel verbleiben, als er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts und desjenigen seiner Familie bedarf („Existenzminimum“). Vgl. hierzu grundlegend die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992: BVerfGE 87, 153. Maßgröße für die Bemessung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums ist das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, das über-, aber nicht unterschritten werden darf. Die Ermittlung des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums erfolgt auf der Basis des geltenden Sozialhilferechts (SGB XII, Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz). Da ist der Link zu unserem Thema. Jede Anhebung der Regelbedarfe hat entsprechende Auswirkungen im Steuersystem, aus herrschender Sicht negative, denn es kommt in Folge einer Anhebung zu Steuereinnahmeausfällen in einer nicht unerheblichen Größenordnung, denn der Grundfreibetrag gilt für alle Bürger.
Aber alle Debatten über die Frage, wie hoch die Leistungen eigentlich sein müssten, geschweige denn sollten, helfen den lebenden Hartz IV-Empfängern derzeit und ab Anfang des Jahres mit einigen Euro pro Monat mehr nicht wirklich weiter, solange es in der Politik keine Bestrebungen gibt, die kritisierte Bestimmung der Leistungshöhe substanziell zu verändern.

Die gegebenen Leistungen aber führen zu zahlreichen Folgeproblemen, die man aufrufen muss. Nehmen wir die Stromkosten als Beispiel, die aus dem Regelbedarf gedeckt werden müssen: Auch der neue Hartz-IV-Satz deckt die Stromkosten nicht, so ist ein Artikel überschrieben, der sich auf Berechnungen des Vergleichsportals Verivox stützt.

Die Stromkosten eines Singlehaushalts belaufen sich im bundesweiten Durchschnitt auf monatlich 40,50 Euro - vorgesehen für die Stromrechnung sind im neuen Hartz-IV-Satz aber nur 35,09 Euro. Eine "besonders große Versorgungslücke" besteht den Tarifexperten zufolge in Ostdeutschland. Seit der Einführung von Hartz IV mit dem Jahr 2005 seien die Regelleistungen schrittweise um rund 21 Prozent erhöht worden, die Strompreise hätten sich in dieser Zeit aber um durchschnittlich 51 Prozent erhöht. Wer im Grundversorgungsvertrag stecke, müsse sogar 65 Prozent höhere Stromkosten verkraften. Hinzu kommt: Hartz-IV-Empfänger hätten eine geringere Bonität als andere Verbraucher, weshalb ihnen ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter versperrt bleiben könne.

"Durchschnittlich 9,25 Euro im Monat müssen Hartz-IV-Empfänger, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten begleichen zu können", erklärte Mathias Köster-Niechziol von Verivox. Im Osten betrage das Minus sogar 11,08 Euro.
Nach Angaben des Tarifvergleichsportals muss für Ostdeutschland eine "besonders große Versorgungslücke" konstatiert werden: »So müssten alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in Brandenburg derzeit in der Grundversorgung monatlich knapp 39 Prozent mehr für ihren Strom aufwenden, als der Regelsatz vorsieht. In Mecklenburg-Vorpommern sind es rund 35 Prozent, in Thüringen sowie auch in Schleswig-Holstein 31 Prozent.«

Das muss auch im Zusammenhang gesehen werden, dass wir einen erheblichen Anstieg der Stromsperren zu beklagen haben, vgl. dazu auch diesen Blog-Beitrag vom 20. August 2016: Aus den Untiefen des Selbstverständlichen: Energiearmut als soziales Risiko und existenzielles Problem.

Nun bekommen die Hartz IV-Empfänger nicht nur die Regelleistungen, sondern auch die "angemessenen" Kosten für Unterkunft und Heizung. Und auch hier gibt es erhebliche Probleme, mit den dafür bewilligten Leistungen auskommen zu können. Das führt dazu, dass zahlreiche Grundsicherungsempfänger gezwungen sind, die nicht vom Jobcenter akzeptierten Mietanteile aus den Regelleistungen selbst zu tragen - schaut man sich die Differenz zwischen den bewilligten und den tatsächlichen Kosten der Unterkunft für Deutschland insgesamt an, dann kann man berechnen, dass die Hartz IV-Empfänger in diesem Jahr auf 594 Mio. Euro Wohnkosten sitzenbleiben. Bei vielen bedeutet das, dass sie aus ihrem Regelbedarf von (noch) 409 Euro pro Monat, der ja dafür nicht vorgesehen und schon für die laufenden Lebenshaltungskosten mehr als knapp kalkuliert ist, den Differenzbetrag decken müssen.

Das muss auch in diesem Kontext gesehen werden: In Deutschlands Großstädten rutschen viele Menschen durch hohe Mieten in die Armut oder haben nur noch extrem wenig Geld zum Leben. Dort müssen bereits gut eine Million Haushalte mit 1,6 Millionen Bewohnern mehr als die Hälfte des Einkommens für die Kaltmiete ausgeben. Etwa 1,3 Millionen Haushalte können nach Abzug der Mietzahlung nur noch über ein Resteinkommen verfügen, das unterhalb der Hartz-IV-Leistungen liegt. So einige wichtige Befunde aus einer neuen Studie. Vgl. dazu auch den Beitrag Wohnverhältnisse in den deutschen Großstädten: Hohe Mieten bringen kleine Einkommen an den Rand der Armut und darüber hinaus vom 14. September 2017.

»Die Belastung durch hohe Mieten ist nicht nur in Städten ein Problem. Auch in der Provinz ist die Belastung groß. Etwa jeder sechste Haushalt muss mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Einkommens dafür hinblättern«, kann man diesem Artikel entnehmen. »Da der Markt allein dieses Problem nicht lösen werde, brauche es deutlich mehr sozialen Wohnungsbau, für den nicht wie bisher vorgesehen ab 2020 allein die Länder zuständig sein dürften«, so die Bundesbauministerin  Barbara Hendricks (SPD) zitiert. Doch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sieht es schlecht aus - zum einen fallen immer mehr ehemalige Sozialwohnungen aus der Mietbindung heraus, zum anderen werden schlichtweg zu wenig neue gebaut. Selbst wenn man jetzt energisch umsteuern würde, braucht es Jahre, bis man auch nur die Versäumnisse der Vergangenheit kompensiert bekommt.


Und diese heute schon vorhandenen Probleme werde sich in vielen Städten durch immer mehr Konkurrenz um halbwegs bezahlbaren Wohnraum verstärken. Natürlich muss man in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der Zuwanderung durch Flüchtlinge auf einem schon vorher sehr angespannten Markt für bezahlbare Wohnungen in Rechnung stellen. Denn die Menschen mit Fluchthintergrund verteilen sich nich gleichmäßig über Deutschland, sondern natürlich gibt es eine Konzentration auf den städtischen Raum und dort auf bestimmte Gegenden. Im August 2017 wurden bereits über 800.000 Hartz IV-Empfänger aus den sogenannten nichteuropäischen Asylherkunftsländern von der BA ausgewiesen, das sind über 14 Prozent aller Hartz IV-Empfänger. Und man muss davon ausgehen, dass die meisten dieser Menschen, darunter sind viele Frauen und Kinder, auf längere Sicht im Grundsicherungssystem verbleiben werden. Jedem sollte mittlerweile klar sein, dass die Integration in den Arbeitsmarkt aus vielerlei Gründen äußerst mühsam und fragil ist. Aber selbst wenn man beispielsweise einen Flüchtling aus Syrien oder Eritrea in einem Job in der Gastronomie beispielsweise unterbringt, was arbeitsmarktlich gesehen ein großer Erfolg wäre, dann kann man davon ausgehen, dass die Löhne für viele dieser Jobs nicht ausreichen werden, um eine Hilfebedürftigkeit nach den Bedarfskriterien des SGB II zu vermeiden - vor allem dann nicht, wenn es auch noch nicht-erwerbstätige Familienangehörige gibt, so dass selbst bei voranschreitender Arbeitsmarktintegration die Zahl der "Aufstocker" hoch bleiben wird. Und auch diese Hilfeempfänger haben wie alle anderen Hartz IV-Empfänger Anspruch auf Leistungen zur Deckung der "angemessenen" Kosten der Unterkunft und Heizung.

Das wird das Druck auf das SGB II-System erhöhen und zugleich ein schwer zu durchbrechende Spirale auslösen: Die "Kostenträger" werden versuchen, über eine restriktive Definition der "Angemessenheit" der zu finanzierenden Unterkunftskosten die Ausgabenbelastung im Zaum zu halten, gleichzeitig stoßen immer mehr Hilfebedürftige auf ein völlig überfordertes Segment an billigen oder zumindest halbwegs bezahlbarem Wohnraum, wo wir es mit einem eklatanten Nachfrageüberschuss zu tun haben. Das wird dazu führen, dass ein Teil der Hartz IV-Empfänger in zunehmenden Maße eine Art Selbstbeteiligung aus dem (dafür nicht vorgesehenen) Topf für den Regelbedarf abzweigen müssen, da die Lücke zwischen den bewilligten und den tatsächlichen Mietkosten irgendwie gegenfinanziert werden muss. Andere werden aus welchen Gründen auch immer aus dem Wohnungssystem rausfliegen (oder gar keinen Zugang finden), so dass das sowieso schon drängende Problem der Wohnungslosigkeit an Dramatik gewinnen wird.