Dienstag, 27. Januar 2015

Die einen eher gut, die anderen deutlich schlechter und viele nur zum Teil. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient

Der Einkommensunterschied zwischen Krankenpflegern und Altenpflegern ist überraschend hoch. Auch regional betrachtet schwanken die Gehälter sehr stark, so zwei Befunde aus einer neuen Studie zu den Pflegeberufen in Deutschland, von denen Timot Szent-Ivanyi in seinem Artikel Altenpfleger verdienen deutlich weniger als Krankenpfleger berichtet. Es geht um die IAB-Studie Viel Varianz. Was man in den Pflegeberufen in Deutschland verdient von Bogai et al., die im Auftrag des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten für Pflege, Karl-Josef Laumann, erstellt wurde, der die Studie vorgestellt und kommentiert hat: Studie belegt ungleiche Bezahlung und unfreiwillige Teilzeit in der Altenpflege, so hat er seine Pressemitteilung überschrieben und er fordert Konsequenzen aus den Ergebnissen. Laumann weist mit Blick auf die Studienergebnisse darauf hin, »dass man als Pflegekraft gut verdienen kann. Es bestehen aber je nach Region deutliche Unterschiede und man verdient als Krankenpfleger eher gut und als Altenpfleger deutlich schlechter. Zudem hat nur rund jede zweite beschäftigte Pflegefachkraft eine Vollzeitstelle. Bei den Helferberufen in der Pflege liegt die Teilzeitquote teilweise sogar deutlich über 70 Prozent.« Und Laumann bleibt nicht bei der Diagnose des Ist-Zustandes stehen, sondern er fordert - auf den ersten Blick in bestechender Schnörkellosigkeit - Konsequenzen:

»Wenn in allen Bundesländern die Fachkräfte der Altenpflege gegenüber vergleichbaren anderen Fachkräften bis zu 19 Prozent weniger verdienen, läuft etwas falsch. Wir brauchen in der Altenpflege endlich flächendeckend faire und angemessene Löhne, die von den Sozialpartnern in Tarifverträgen vereinbart werden. Sonst wird es immer schwieriger, junge Menschen für diesen wichtigen und anspruchsvollen Beruf zu begeistern. Und die brauchen wir für eine menschenwürdige Pflege in unserem Land. Ich schlage daher vor, dass künftig die Pflegekassen von allen Trägern der Pflegeeinrichtungen den Nachweis verlangen können, ob ein angemessener Lohn auch tatsächlich bezahlt wird. Die hierfür nötige Gesetzesänderung sollten wir im Pflegestärkungsgesetz II verankern. Vor allem aber brauchen wir starke Gewerkschaften, die für die Pflegekräfte eintreten und die für einen anständigen Tarifvertrag und für einen fairen Lohn kämpfen. Das ist nicht Sache der Politik.«

Das erscheint logisch, nein: längst überfällig. Zugleich muss man natürlich auch zur Kenntnis nehmen, dass der Staatssekretär Laumann darauf hinweist, dass das "nicht Sache der Politik" sei, diese überfälligen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt für Pflegeberufe herbeizuführen, was es deutlich leichter macht, solche Forderungen zu formulieren, für die man eine Menge Applaus von den teilnehmenden Beobachtern einheimsen kann.

Aber schauen wir in einem ersten Schritt auf die Ausgangslage, also auf einige Befunde aus der Studie.

Es sind vor allem zwei zentrale Befunde, deren problematische Auswirkungen gar nicht überschätzt werden können. Zum einen das Ausmaß der Einkommensunterschiede zwischen verschiedenen pflegerischen Berufe und dabei vor allem der deutliche Lohnabstand zwischen der Alten- und der Krankenpflege. Zum anderen der sehr hohe Teilzeitanteil in den pflegerischen Berufen, der diese für viele im Zusammenspiel mit einer niedrigen Vergütung faktisch zu Hinzuverdienst-Berufen werden lässt, die man sich nur "leisten" kann, wenn man in entsprechenden Haushaltskontexten lebt.

Zum Teilzeit-Thema kann man der Studie entnehmen:

»Unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten am 31. Dezember 2013 bei 27,2 Prozent (Ost: 28,3%; West: 27,0 %, ...). In den Pflegeberufen (Kranken- und Altenpflege) liegen die Teilzeitanteile jedoch deutlich höher. Unter den Pflegefachkräften ist etwa jeder zweite teilzeitbeschäftigt. Unter den Helferberufen in der Pflege betragen die Teilzeitanteile sogar mehr als doppelt so viel wie im Gesamtdurchschnitt und variieren zwischen 60 und über 70 Prozent.« (Bogai et al. 2015: 8).

Nun gibt es bekanntlich nicht einen Grund für Teilzeitarbeit, sondern ganz unterschiedliche: Eine Vollzeitstelle ist nicht zu finden, persönliche oder familiäre Gründe verhindern die Ausübung einer Vollzeittätigkeit (z. B. Fehlen einer externen Kinderbetreuungsmöglichkeit) oder Bildungs-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsaktivitäten binden Zeitressourcen und stehen so einer Vollzeittätigkeit im Wege. Arbeitsmarkt- wie grundlegend sozialpolitisch relevant ist vor allem eine unfreiwillige Teilzeit. Hierzu findet man in der Studie einen interessanten quantifizierenden Hinweis, an den man sich erinnern sollte, wenn es um das Thema Fachkräftemangel in der Pflege und Möglichkeiten der Bekämpfung geht:

»Auffällig ist, dass in Ostdeutschland ein deutlich höherer Anteil der Befragten angibt, Teilzeit zu arbeiten, da eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei. Diese Personen können also als unfreiwillig in einer Teilzeitbeschäftigung arbeitend bezeichnet werden. Besonders häufig ist dies bei den Helfern in der Krankenpflege (41 %) sowie bei Fachkräften und Helfern in der Altenpflege (46 % und 55 %) ... In Westdeutschland sind die Anteile der unfreiwilligen Teilzeit deutlich niedriger als im Osten. Es dominieren hier die persönlichen und familiären Gründe. Dieses Ergebnis spiegelt damit einerseits die unterschiedliche Erwerbsbeteiligung der ost- und westdeutschen Frauen wider. Zugleich dürfte hierfür aber auch die schlechtere Versorgung mit Krippen und Kitaplätzen in Westdeutschland mitverantwortlich sein.« (Bogai et al. 2015: 9 f.)

Hinsichtlich der Vergütung der Pflegekräfte kommt die Studie zu den folgenden zentralen Ergebnissen: Es gibt deutliche Ost-West-Differenzen in der Entlohnung der Beschäftigten in den Pflegeberufen, die  jeweiligen Entgelte in der Krankenpflege liegen deutlich über denen in der Altenpflege und Fachkräfte in der Altenpflege verdienen dabei nur geringfügig mehr als Helfer in der Krankenpflege.


Die Abbildung verdeutlicht zum einen die Abstufung der Vergütungen zwischen der Krankenpflege und der Altenpflege sowie die Ost-West-Differenz wie auch die Positionierung der am Median gemessenen Bruttoentgelte gegenüber dem, was alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Ost und West im Durchschnitt bekommen, hier bezogen auf Vollzeitbeschäftigte. Die Wissenschaftler des IAB haben sich aber auch die Entgeltunterschiede zwischen den Bundesländern angeschaut: »Bei den Fachkräften in der Krankenpflege ist dabei eine deutliche Varianz zwischen den Ländern zu erkennen. Die Entgelte weisen hier eine Spannbreite von 2.636 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 3.293 Euro im Saarland (+24,9 %) auf. Eine regionale Spannbreite von fast 1.000 Euro weisen die Entgelte der Fachkräfte in der Altenpflege auf. Sie variieren von 1.743 Euro in Sachsen-Anhalt bis 2.725 Euro in Baden-Württemberg (+56,3 %).« Das sind schon erhebliche Niveau-Unterschiede, die sich auch bei den Helfer-Berufen in der Pflege zeigen: Die Entgelte der Helfer in der Krankenpflege »rangieren zwischen 1.732 Euro in Sachsen und 2.592 Euro in Rheinland-Pfalz (+49,6 %). Sachsen ist auch das Bundesland, in dem die Helfer in der Altenpflege mit 1.396 Euro am wenigsten verdienen und damit nur unwesentlich mehr als den im Bezugsjahr 2013 geltenden Pflegemindestlohn von 8,00 Euro/Stunde ... In Nordrhein-Westfalen erzielen sie mit 2.092 Euro (+49,9 %) das höchste Entgelt.« Wie weit abgeschlagen die Fachkräfte in der Altenpflege sein können, verdeutlicht dieser Zahlenhinweis aus der Studie: »In insgesamt vier Bundesländern erzielen die Fachkräfte in der Altenpflege sogar weniger Entgelt als die Helfer in der Krankenpflege: in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bremen.«

Abschließend sei noch einmal an das Zitat des Pflegebeauftragten Laumann erinnert: »Vor allem aber brauchen wir starke Gewerkschaften, die für die Pflegekräfte eintreten und die für einen anständigen Tarifvertrag und für einen fairen Lohn kämpfen. Das ist nicht Sache der Politik.« An dieser Stelle müsste man dann aber auch darüber reden, dass wir in der Pflege auf Seiten der Anbieter mit vielen konfessionell gebundenen Einrichtungen bzw. Diensten konfrontiert sind, für die bzw. für deren Beschäftigte immer noch ein Streikverbot gilt, weil der deutsche Staat die nur historisch zu verstehenden Sonderrechte der Kirchen auf Dauer einzementiert hat und offensichtlich nicht bereit ist, das Vorenthalten elementarer Arbeitnehmerrechte für sehr viele Beschäftigte endlich auf den Müllhaufen der Geschichte zu werfen. Das sei hier nur angemerkt, so einfach ist es eben nicht, was aus Sicht des Herrn Staatssekretärs (von anderen) zu tun sei. Und selbstverständlich kann und muss die Politik tätig werden, beispielsweise hinsichtlich der entsprechenden Dynamisierung der Leistungen aus der Pflegeversicherung an die schöne und dringend notwendige neue Vergütungswelt in der Pflege, denn ansonsten wird die Rechnung einfach nur weitergereicht an Dritte, also an die Betroffenen, deren Angehörigen oder an das Sozialamt.