Donnerstag, 20. Juni 2013

"Pflege-Bahr": Begeisterung für das "Erfolgsmodell" (bei der Versicherungswirtschaft)

Muss man sich beim Bundesgesundheitsminister Bahr (FDP) und der Versicherungswirtschaft entschuldigen? War die massive Kritik an der staatlichen Förderung einer privaten Pflegeversicherung in der Größenordnung von 5 Euro pro Monat vielleicht doch überzogen und nur eine reflexhafter, möglicherweise gar ideologisch begründeter Verhinderungsversuch von mehr Privatisierung in den Bereichen, in denen die Sozialversicherungen die Hauptlast zu schultern haben? Immerhin gibt es ja auch eine ausgeprägte und öffentlichkeitswirksame Kritik bis hin zur grundsätzlichen Infragestellung der "Riester-Rente" als Schlachtschiff einer dritten Säule der Alterssicherung.
Man könnte schon auf diesen Gedanken kommen, wenn man die Jubelmeldung der privaten Versicherungswirtschaft über den so genannten "Pflege-Bahr" zur Kenntnis nimmt.

So berichtet der "Tagesspiegel" in dem Beitrag "Begeistert vom Pflege-Bahr" von der Jahrestagung des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV):

»Entgegen aller Schwarzmalerei habe sich die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung – kurz Pflege-Bahr genannt – als „echtes Erfolgsmodell“ erwiesen. Bis Ende Mai, so berichtete Schulte, hätten bereits mehr als 125 000 Menschen die neue, von Schwarz-Gelb propagierte Zusatzversicherung abgeschlossen. Da mit jedem Tag 1000 neue Anträge hinzukämen, liege man inzwischen wahrscheinlich schon bei rund 150 000. Und das, so der Verbandschef, sei „erst der Anfang“.«

Besonders empören können sich die Verbandsvertreter über eine angebliche Kampagne gegen die Pflegezusatzversicherung in den Medien, angestachelt durch Verbraucherschützer, die nur die Produkte madig machen. So hatte - ein Beispiel - schon im April Frederike Roser in ihrem Beitrag Stiftung-Warentest: "Pflege-Bahr taugt nichts" über die deutliche Kritik der Verbraucherschützer berichtet. Die vom Staat geförderten Tarife, so Stiftung Warentest, decken den Bedarf häufig nicht. Besser seien nicht geförderte Pflegeversicherungen. Beim "Pflege-Bahr" zahlt der Staat monatlich fünf Euro zu einer privaten Pflegeversicherung dazu, wenn der Versicherte mindestens zehn Euro im Monat selbst zahlt und der Vertrag eine Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsieht. Die staatliche Förderung hat allerdings für die privaten Versicherungsanbieter einen echten Nachteil: Bei den geförderten Tarifen dürfen die Versicherungen keine Kunden ablehnen und keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangen.

Nun muss man wie immer bei den an sich unmöglichen Versicherungsvergleichen einen genauen Blick werfen auf die Annahmen, die den tarifvergleichenden Berechnungen zugrunde liegen. Im Fall der Stiftung Warentest waren die Modellkunden im Alter von 45 und 55 Jahren - mit einem monatlichen Betrag von 55 Euro (für den 45-Jährigen) beziehungsweise 85 Euro (für den 55-Jährigen). Das auf der Grundlage dieser Modellkunden gefundene negative Ergebnis muss - so ein Einwand der Kritiker - nicht auf andere Fallkonstellationen übertragbar sein, sondern kann sich beispielsweise bei den Jüngeren in der Altersgruppe 25 bis 35 ganz anders, nämlich positiv aussehen.
Der zweite Einwand gegen die Kritik der Verbraucherschützer bezieht sich auf die Zielgröße "Deckung der Versorgungslücke", also Kompensation der Differenz zwischen den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten. Es war nun aber vom Anfang an auch klar, dass die als "Pflege-Bahr" titulierten staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen angesichts der relativ mickrigen Beträge, die man da im Regelfall einzahlt, weil auch die "generöse" Förderung seitens des Staates aufgrund der Begrenzung der Förderhöhe auf 60 Euro im Jahr nicht wirklich hoch ist, den teilweise erheblichen Differenzbetrag nicht ausgleichen kann.

Dies vor allem nicht, wenn man sich an eine Empfehlung hält, die man auf vielen der mittlerweile im Netz auffindbaren Seiten über den Pflege-Bahr finden kann: Man soll demnach eine Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung abschließen, aber nur in der Höhe, dass man die 60 Euro pro Jahr "mitnehmen" kann und alles, was darüber hinaus abzusichern ist, sollte dann über nicht geförderte Pflegezusatzversicherungen abgedeckt werden, weil die wieder anders kalkuliert werden (können). Denn für diese Produkte gibt es kein Kontrahierungszwang und auch kein Verbot von Risikoaufschlägen, so dass diese Nicht-Belastung in relativ gesehen günstigere Tarife eingebaut werden können.

Folgt man diesem Ansatz, dann relativieren sich auf der anderen Seite aber auch zugleich die bereits zitierten Jubelmeldungen der Versicherungswirtschaft mit den mehr als 125.000 Menschen, die schon so eine staatlich subventionierte Versicherung abgeschlossen haben. Beim normalen Leser wird der Eindruck hängen bleiben, da haben 125.000 oder noch mehr Menschen zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen, die das ansonsten nicht gemacht hätten. Dabei sind darunter auch sicher sehr viele, die genau so vorgehen, wie das gerade beschrieben wurde. Dann hätten wir auf der einen Seite eine eben nur scheinbare Zunahme der Pflegezusatzversicherungen (weil aus bislang einer werden mindestens zwei gemacht, um die Förderung zu bekommen) und auf der anderen Seite würde das bedeuten, dass es sich um einen klassischen Mitnahmeeffekt handeln würde, denn diese Personen hätten ansonsten auch eine dann eben ungeförderte private Zusatzversicherung abgeschlossen, sie splitten jetzt halt ihre Verträge, um die staatlichen Zuschüsse abzugreifen. Hinzu kommt die sicher wie auch bei der "Riester-Rente" beobachtbare soziale Selektivität der Inanspruchnahme, das also gerade die bereist relativ gesehen gut gestellten Personen die Förderung in Anspruch nehmen.

Schlussendlich kann und muss man sich natürlich fragen, warum man überhaupt seitens des Staates Produkte mit Steuermitteln subventioniert, wo die Staatsmittel teilweise oder ganz in die Töpfe der Versicherungsunternehmen wandert. Man könnte an dieser Stelle die Vermutung äußern, dass das eigentliche Ziel dieser Maßnahme weniger die Absicherung des Pflegerisikos an sich war und ist, sondern dass es darum ging, der Versicherungswirtschaft eine Geschäftsmodell zu eröffnen. Aber das ist jetzt reine Spekulation ...